Strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer
Schwächen bei der Abschlussprüfung ausmerzen: Prüfungsgesellschaften werden - mit einigen Ausnahmen- nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen
Wiederherstellung des Vertrauens in Abschlüsse: Europäische Kommission strebt mehr Qualität, Dynamik und Offenheit auf dem Markt für Abschlussprüfungen an
(12.12.11) - Die Finanzkrise des Jahres 2008 hat die Schwächen des europäischen Systems der Abschlussprüfungen deutlich zu Tage treten lassen. Einige große Finanzinstitute erhielten bei Abschlussprüfungen unmittelbar vor und während der Krise uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, und das trotz der erheblichen immanenten Schwächen hinsichtlich ihrer finanziellen Solidität. Auch in aktuellen Kontrollberichten der nationalen Aufsichtsbehörden wird die Qualität der Abschlussprüfungen kritisiert.
Dies soll sich laut den verabschiedeten Vorschlägen der Europäischen Kommission ändern. Dafür wird zum einen die Rolle der Abschlussprüfer geklärt und werden zum anderen strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer eingeführt, um insbesondere die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken und auf dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere Auswahl zu sorgen. Zudem schlägt die Kommission die Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen vor, auf dem Prüfer ihren Beruf in ganz Europa frei und problemlos ausüben können, sobald sie in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Weitere Vorschläge zielen auf ein verbessertes und stärker koordiniertes Konzept für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU ab. Zusammen genommen dürften diese Maßnahmen die Qualität der Abschlussprüfungen in der EU verbessern und insbesondere im Hinblick auf Banken, Versicherer und börsennotierte Großunternehmen das Vertrauen in die geprüften Abschlüsse erhöhen.
Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: "Die Krise hat das Vertrauen der Verbraucher in Abschlussprüfungen erschüttert, und ich denke, dass der Sektor Änderungen braucht: Wir müssen das Vertrauen in die Abschlüsse von Unternehmen wiederherstellen. Mit den Vorschlägen werden die derzeitigen Schwächen des EU-Markts für Abschlussprüfungen angegangen. Interessenkonflikte werden beseitigt, die Unabhängigkeit gestärkt und eine solide Aufsicht gewährleistet; gleichzeitig wird auf einem Markt, der insbesondere an der Spitze zu stark konzentriert ist, größere Diversität angestrebt."
Hintergrund:
Abschlussprüfer haben den gesetzlichen Auftrag, ein Urteil darüber abzugeben, ob die Abschlüsse der von ihnen geprüften Gesellschaften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Die Finanzkrise hat insbesondere bei Banken und anderen Finanzinstituten Schwächen bei der Abschlussprüfung ans Licht gebracht. In diesem Zusammenhang wurden auch Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte sowie der Gefahr der Anhäufung von Systemrisiken geäußert, da der Markt de facto von vier großen Gesellschaften beherrscht wird, nämlich Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers ("die großen Vier").
Kernpunkte des Vorschlags:
Die Vorschläge für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken, Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften sollen die Unabhängigkeit der Prüfer stärken und den Markt für Abschlussprüfungen dynamischer machen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von vier Jahren gelten, ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn gemeinsame Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen für seine Abschlussprüfung mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der Abschlussprüfung durch Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" potenziell zu erhöhen. Gemeinsame Abschlussprüfungen werden nicht verbindlich vorgeschrieben, damit aber gefördert.
Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet werden. Der Prüfungsausschuss (des geprüften Unternehmens) sollte eng in das Auswahlverfahren einbezogen sein.
Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen, um jede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.
Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes: Angesichts des globalen Umfelds von Abschlussprüfungen sollte bei der Beaufsichtigung von Prüfungsnetzen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit gewährleistet sein. Deshalb schlägt die Kommission eine Koordinierung der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) vor.
Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für Abschlussprüfungen mittels Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften und schlägt deshalb vor, dass Prüfungsgesellschaften ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten dürfen und sämtliche Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei ihren Abschlussprüfungen die internationalen Prüfungsstandards einhalten müssen.
Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften: KMU sollen die Standards dem Vorschlag zufolge nach Maßgabe ihrer Größe anwenden können.
Die Vorschläge sind unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/index_de.htm
(Europäische Gemeinschaft: ra)
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