Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Flashspeicher für Unternehmensanwendungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von SanDisk durch Western Digital
Auswirkungen der Übernahme auf den Wettbewerb trotz des relativ hohen gemeinsamen Marktanteils der beiden Unternehmen wettbewerbsrechtlich unbedenklich

(11.03.16) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Datenspeicher-Herstellerin SanDisk durch ihren Konkurrenten Western Digital nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben, nachdem sie zu der Schlussfolgerung gelangt war, dass das Vorhaben den Wettbewerb in Europa nicht beeinträchtigt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Ich freue mich, dass diese mehrere Milliarden schwere Übernahme in einer schnell wachsenden Branche ohne Verzögerungen vonstatten gehen kann. Um das zu erreichen, haben wir das Vorhaben aus der strategisch wichtigen IT-Branche gemeinsam mit den US-Kartellbehörden zügig, aber sorgfältig geprüft, und sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass es weder im Einzelhandel noch auf dem Markt für Gewerbekunden nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird".

Die Untersuchung der Kommission
Western Digital und SanDisk sind Anbieter von Speicherprodukten wie Festplatten oder Halbleiter-Festplatten auf Grundlage der Flashspeicher-Technologie, die sowohl in Verbraucherelektronik als auch in Unternehmensanwendungen zum Einsatz kommen. Wie die Kommission feststellte, überschneiden sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen lediglich bei Flashspeicher-Geräten für Unternehmensanwendungen einschließlich Halbleiter-Festplatten.

Die Kommission hat deshalb die Auswirkungen der Übernahme auf den Wettbewerb in diesem Bereich untersucht und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie trotz des relativ hohen gemeinsamen Marktanteils der beiden Unternehmen wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Auf dem Markt sind mit Intel, Toshiba, Micron und Samsung weitere starke und fest etablierte Anbieter vertreten, die auch das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiter unter Wettbewerbsdruck setzen werden.

Die Kommission auch die vertikalen Verbindungen zwischen der Flashspeicher-Sparte von SanDisk und den nachgelagerten Märkten der Flashspeicher-Lösungen für Unternehmensanwendungen untersucht. Flashspeicher sind ein wichtiges Vorprodukt für Halbleiter-Festplatten und andere Flashspeicher-Lösungen. Hier gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht in der Lage sein wird, Wettbewerber am Zugang zu Flashspeicher-Kapazität zu hindern, und dass konkurrierende Flashspeicher-Hersteller weiterhin über eine ausreichende Kundenbasis verfügen würden. Ausschlaggebend für diese Schlussfolgerung war zum einen die begrenzte Präsenz von SanDisk auf dem vorgelagerten Markt der Flashspeicher-Produktion. Zum andern sind weiterhin mehrere Wettbewerber in der Produktion von Flashspeicher tätig und bieten Halbleiter-Festplatten und anderen Flashspeicher-Lösungen an.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben auch in diesem Bereich keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Kommission hat bei ihrer Untersuchung eng mit der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission zusammengearbeitet.

Der Zusammenschluss war am 22. Dezember 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet worden.

Unternehmen und Produkte
Western Digital produziert und vertreibt Festplattenlaufwerke, unter anderem zur Verwendung für PCs und Unterhaltungselektronik sowie für Cloud-Computing und Rechenzentren. Darüber hinaus stellt das Unternehmen Halbleiter-Festplatten für Unternehmensanwendungen auf der Grundlage der Flashspeicher-Technologie her.

SanDisk ist auf die Herstellung von Flashspeicher-Lösungen spezialisiert, darunter Festplatten-Laufwerke für Unternehmen und Privatkunden sowie Wechselspeicherkarten, USB-Speicherstifte und eingebettete Flash-Produkte für mobile Anwendungen und Unterhaltungselektronik.

Ein Festspeicherplatten-Laufwerk ist ein Speicher für digitale Informationen, bei dem für die Speicherung und Konsultation eine oder mehrere rotierende Metall- oder Glasscheiben mit Magnetoberfläche verwendet werden. Ein Lese-/Schreibkopf an einem Positionierungs-Mechanismus ermöglicht den Zugang zu den Daten der von einem Spindelmotor angetriebenen Scheibe.

Eine Flashspeicher-Halbleiter-Festplatte ist ein Speicher, auf dem digitale Daten mit Flashspeicher-Technologie gespeichert werden. Ein solcher Speicher enthält weder eine Scheibe noch einen Spindelmotor, um die Scheibe in Rotation zu versetzen, sondern verwendet stattdessen Baugruppen integrierter Schaltkreise, um Daten dauerhaft zu speichern. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen