Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz


Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hilft bei der Bewältigung von Stress am Arbeitsplatz
Die unmittelbar von Stress am Arbeitsplatz verursachten Kosten machen nach Schätzungen EU-weit 4 Prozent des BIP aus


(04.03.11) - In den letzten zehn Jahren ist der arbeitsbedingte Stress in neun Mitgliedstaaten gestiegen und lediglich in Schweden zurückgegangen. Nach jüngsten Studien dürften 50 Prozent bis 60 Prozent aller Ausfalltage mit Stress in Verbindung stehen. So sollen sich die stressbedingten Kosten beispielsweise in Frankreich jährlich auf wenigstens 2 bis 3 Mrd. Euro belaufen. Im Vereinigten Königreich gehen schätzungsweise 10 Millionen Arbeitstage durch Angststörungen, Stress und Depression im Zusammenhang mit der Arbeit verloren.

Die unmittelbar von Stress am Arbeitsplatz verursachten Kosten machen nach Schätzungen EU-weit 4 Prozent des BIP aus. Infolge dieser Entwicklungen schlossen die europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen im Jahr 2004 eine Vereinbarung, um ein Minimum an Schutz vor Stress am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat eine Bewertung dieser Vereinbarung veröffentlicht und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie sich dort, wo sie durchgeführt wurde, positiv ausgewirkt hat.

So haben die Bemühungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern insbesondere zu einschlägigen Entwicklungen in zwölf Mitgliedstaaten geführt, in denen bis dahin nur wenig getan worden war. Wenngleich die Vereinbarung nicht in allen Ländern in gleichem Maße durchgeführt wurde, verfügen heute doch 19 Mitgliedstaaten über Rechtsvorschriften oder verbindliche Tarifvereinbarungen, die sich mit arbeitsbedingtem Stress oder anderen potenziellen Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit befassen.

László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, stellte den neuen Bericht vor und erklärte: "Hier wird deutlich, dass eine auf europäischer Ebene getroffene und von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf nationaler Ebene durchgeführte Vereinbarung konkret zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa führen kann."

Andor sagte weiter: "Wir wissen, dass Stress ein strukturelles Problem darstellen kann, das eher mit der Arbeitsorganisation als mit den einzelnen Arbeitnehmern zu tun hat, so dass die Sozialpartner oft diejenigen sind, die in diesem Bereich am meisten bewirken können. Ich möchte die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auffordern, ihre konstruktive Arbeit fortzusetzen und sich mit den Mängeln vor allem in den Ländern zu befassen, in denen gemeinsame Maßnahmen bisher nur in begrenztem Umfang durchgeführt wurden."

Die Vereinbarung der Sozialpartner von 2004, die von allen branchenübergreifenden europäischen Sozialpartnerorganisationen (BusinessEurope, UEAPME, CEEP und EGB) geschlossen wurde, soll stärker auf arbeitsbedingten Stress aufmerksam machen und einen Rahmen für entsprechende Maßnahmen schaffen. Aufgabe der Arbeitgeber ist es, Risikofaktoren für Stress zu erkennen und dafür zu sorgen, dass Verantwortung und Kompetenzen besser aufeinander abgestimmt werden, dass die Arbeitnehmer zu Umstrukturierungen und neuen Technologien befragt werden und dass einzelne Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen die erforderliche Unterstützung erhalten.

Die Kommission kommt bei ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Vereinbarung von 2004 einen sozialen Dialog ausgelöst und in den meisten Ländern zu strukturellen Entwicklungen im Bereich von berufsbedingtem Stress geführt hat. Regelungen in Bezug auf arbeitsbedingten Stress wurden auf unterschiedliche Weise in Tarifvereinbarungen oder allgemeinen Sozialpartnervereinbarungen, in Leitlinien oder Rechtsvorschriften verankert. In vielen Ländern haben die Sozialpartner die Maßnahmen durch wirksame Sensibilisierungskampagnen und praktische Angebote wie Instrumente zur Stressbewertung und entsprechende Fortbildungen ergänzt.

Die Vereinbarung wurde jedoch nicht in der gesamten EU gleichmäßig durchgeführt. Die Sozialpartner in Malta, Zypern, Polen und Slowenien haben nicht berichtet, wie sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, und in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Deutschland und Estland sind die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In dem Bericht wird unterstrichen, welche Verbesserungen generell vorgenommen werden müssen.

Die Sozialpartner sind der Auffassung, dass die Arbeitnehmer zwar durchaus in der Lage sind, kurzfristig hohen Arbeitsdruck zu bewältigen; anhaltende Stresssituationen können jedoch beträchtlichen Schaden anrichten. Die wichtigsten Stressfaktoren sind Arbeitsanforderungen, mangelnder Handlungsspielraum, soziale Beziehungen, emotionale Anforderungen, Wertkonflikte und ethische Konflikte sowie Unsicherheit des Arbeitsplatzes.

Im Lauf der Zeit haben diese Faktoren an Bedeutung zugenommen. So ist beispielsweise der Anteil der Arbeitnehmer, die nach eigenen Angaben zumindest ein Viertel ihrer Arbeitszeit unter großem Zeitdruck stehen oder einer hohen Arbeitsgeschwindigkeit ausgesetzt sind, von 50 Prozent im Jahr 1991 auf über 60 Prozent im Jahr 2005 angestiegen und seitdem gleich geblieben.

Hintergrund
Bei einer Anhörung der Sozialpartner im Jahr 2002 hat die Kommission hervorgehoben, dass ein Minimum an Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingtem Stress auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG) eingeführt werden müsse. Die europäischen Sozialpartner entschieden sich für eine europäische autonome Rahmenvereinbarung gemäß Artikel 155 des Vertrags von Lissabon. Solche Vereinbarungen können entweder durch EU-Rechtsvorschriften oder durch Maßnahmen der nationalen Mitglieder der EU-Sozialpartner entsprechend den Gepflogenheiten und Verfahren der einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Auf EU-Ebene gibt es vier von den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern geschlossene Vereinbarungen, nämlich für die Bereiche Telearbeit, Stress am Arbeitsplatz, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie integrative Arbeitsmärkte. Die Vereinbarung über Stress am Arbeitsplatz ist die zweite Vereinbarung dieser Art.

Links zum Thema:
Bericht der Kommission zur Bewertung der Durchführung der europäischen autonomen Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=6560&langId=en

Durchführung der europäischen autonomen Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress: Bericht der europäischen Sozialpartner:
http://ec.europa.eu/employment_social/dsw/public/displayRecord.do?id=5121&lang=de

Zum sozialen Dialog in Europa:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=148&langId=de
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen