Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Online-Zugang zu Bankkontodaten


Kartellrecht: Europäische Kommission bestätigt Nachprüfungen im Finanzsektor
Unangemeldete Nachprüfungen sind ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen



Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass Beamte am 3. Oktober 2017 in einigen Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Finanzdienstleistungsunternehmen bezüglich des Online-Zugangs zu Bankkontodaten durch konkurrierende Diensteanbieter (Fintechs) durchgeführt haben. Die Kommission hat Bedenken, dass die beteiligten Unternehmen und/oder die sie vertretenden Verbände sich wettbewerbswidrig verhalten haben könnten.

Diese mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken zielen darauf ab, Anbieter von Finanzdienstleistungen, die sich nicht im Besitz von Banken befinden, davon auszuschließen, indem sie ihnen den Zugang zu den Kontodaten von Bankkunden verwehren, obwohl die betreffenden Kunden ihre Zustimmung zu diesem Zugang gegeben haben.

Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Amtskollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.

Unangemeldete Nachprüfungen sind ein erster Schritt in den Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass die Unternehmen oder ihre Verbände wettbewerbswidrige Verhaltensweisen begangen haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor. Die Kommission achtet die Verteidigungsrechte, insbesondere das Recht der Unternehmen, in Kartellverfahren gehört zu werden.

Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Ihre Dauer hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien und der Ausübung der Verteidigungsrechte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 17.11.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen