Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Begriff "zertifizierter Steuerpflichtiger"


Europäische Kommission will EU-Mehrwertsteuersystem grundlegend reformieren
Fünfundzwanzig Jahre nach der Schaffung des Binnenmarkts sehen sich Unternehmen und Bürger, die grenzübergreifenden Geschäften nachgehen möchten, noch immer 28 unterschiedlichen Mehrwertsteuersystemen gegenüber



Die Europäische Kommission hat eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Insgesamt gehen jedes Jahr mehr als 150 Mrd. Euro an Mehrwertsteuern verloren, sodass den Mitgliedstaaten Einnahmen fehlen, die für Schulen, Straßen und Gesundheitsversorgung verwendet werden könnten. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. Euro (d.h. 100 Euro pro EU-Bürger) jährlich.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu: "Der Vorschlag, den wir vorlegen, zielt darauf ab das bestehende Mehrwertsteuersystem zu erneuern, das vor einem Vierteljahrhundert eingeführt wurde und von Beginn an nur für vorübergehende Dauer gedacht war. Wir brauchen ein endgültiges System, das uns ermöglicht, grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen."

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: "Fünfundzwanzig Jahre nach der Schaffung des Binnenmarkts sehen sich Unternehmen und Bürger, die grenzübergreifenden Geschäften nachgehen möchten, noch immer 28 unterschiedlichen Mehrwertsteuersystemen gegenüber. Kriminelle und potenzielle Terroristen haben die sich dadurch bietenden Schlupflöcher schon viel zu lange für ihre Zwecke und für MwSt.-Betrugsdelikte mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro jährlich missbraucht. Dieses nicht mehr zeitgemäße System, das auf Landesgrenzen basiert, gehört abgeschafft. Die Mitgliedstaaten sollten grenzübergreifende Mehrwertsteuerumsätze spätestens ab dem Jahr 2022 wie inländische Umsätze im Gemeinsamen Binnenmarkt behandeln. Von dem vorgelegten Vorschlag versprechen wir uns einen Rückgang des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs um etwa 80 Prozent. Gleichzeitig sollen grenzübergreifend tätige EU-Unternehmen durch den Vorschlag entlastet werden, indem ihr Verwaltungsaufwand verringert und die Mehrwertsteuerverfahren vereinfacht werden."

Mit dem Paket schlägt die Kommission vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern, indem der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes in gleicher Weise besteuert wird wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats. Damit wird ein neues und endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU geschaffen.

Vier grundlegende Prinzipien, die "Eckpfeiler" eines neuen endgültigen und gemeinsamen EU-Mehrwertsteuerraums, sollen vereinbart werden:

>> Betrugsbekämpfung: Künftig wird auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben. Diese Art von Handel ist derzeit von der Mehrwertsteuer befreit, was skrupellose Unternehmen dazu verleitet, die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne die Mehrwertsteuer an die Regierung abzuführen.

>> zentrale Anlaufstelle: Dank einer zentralen Anlaufstelle wird es einfacher für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer können in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.

>> größere Kohärenz: Umstellung auf das "Bestimmungslandprinzip", bei dem der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht. Die Kommission hat seit Langem auf dieses Ziel hingearbeitet und wird dabei von den Mitgliedstaaten unterstützt. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt der Grundsatz bereits.

>> weniger Bürokratie: Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungslegung, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes stellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen ("zusammenfassende Meldung") für ihre Finanzbehörde mehr erstellen.

Durch den Vorschlag wird ferner der Begriff "zertifizierter Steuerpflichtiger" eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden. Zudem wurden vier "schnelle Lösungen" vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2019 zur Anwendung kommen sollen. Diese von den Mitgliedstaaten ausdrücklich geforderten kurzfristigen Maßnahmen sollen dazu dienen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem bis zur Einführung der endgültigen Regelung zu verbessern.

Weiteres Vorgehen
Dieser Legislativvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Mehrwertsteuerrichtlinie auf technischer Ebene vorlegen, damit die vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuerregelung reibungslos umgesetzt werden kann.

Hintergrund
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die erste Mehrwertsteuer-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1967. Das System wurde ursprünglich eingeführt, um Umsatzsteuern, die den Wettbewerb verzerren und den freien Warenverkehr behindern, abzuschaffen und Steuerkontrollen und Formalitäten an den Binnengrenzen zu beseitigen. Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen in der EU, die sich im Jahr 2015 auf über 1 Billion Euro beliefen, was 7 Prozent des BIP der EU entspricht. Auch stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar. Als Verbrauchsteuer ist sie eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung.

Trotz vieler Reformen hat das Mehrwertsteuersystem nicht mit den Herausforderungen unserer heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Das bestehende Mehrwertsteuersystem stammt noch aus dem Jahr 1993 und war ursprünglich als Übergangsregelung gedacht. Es ist fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, und anfällig für Betrug. Inländische und grenzüberschreitende Umsätze werden unterschiedlich behandelt, und Waren und Dienstleistungen können innerhalb des Binnenmarktes mehrwertsteuerfrei erworben werden.

Die Kommission hat stets auf die Reform des Mehrwertsteuersystems gedrängt. Für Unternehmen, die Handel innerhalb der EU treiben, gehören Grenzen in Bezug auf die Mehrwertsteuer noch immer zum Alltag. Die derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften sind einer der letzten Bereiche des EU-Rechts, die nicht im Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarkts stehen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 20.11.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen