Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Marktintegrität und Anlegerschutz


Kapitalmarktunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung auf neue Vorschriften zur weiteren Verbesserung des Zugangs kleinerer Unternehmen zu den Kapitalmärkten
Die neuen Vorschriften sind ein Schlüsselelement der Agenda zur Kapitalmarktunion und werden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen in der EU in jeder Phase ihrer Entwicklung Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen haben



Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über neue Vorschriften, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen werden, ihr Wachstum zu finanzieren, innovativ tätig zu sein und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vorschriften noch förmlich genehmigen.

Die neuen Vorschriften sind ein Schlüsselelement der Agenda zur Kapitalmarktunion und werden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen in der EU in jeder Phase ihrer Entwicklung Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen haben. Die überarbeiteten Vorschriften machen es für KMU einfacher und billiger, Zugang zu öffentlichen Märkten zu erhalten, indem sie den Weg über sogenannte "KMU-Wachstumsmärkte", die eine neue Kategorie von Handelsplätzen sind, nehmen. Eine Börsennotierung kann kleinen und mittleren Unternehmen starke Impulse geben, da sie nicht nur ihre Abhängigkeit von Bankenfinanzierungen verringern, sondern auch ihre Anlegerbasis erweitern können, einfacheren Zugang zu zusätzlichen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen erhalten, ihr öffentliches Profil schärfen und ihre Markenbekanntheit verbessern können.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte dazu: "KMU haben große Bedeutung für die EU-Wirtschaft, und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie optimale Finanzierungsbedingungen für Wachstum und Innovation vorfinden. Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Vorschriften für den Zugang von KMU zu Kapitalmärkten in diesem Sinne auszurichten. Dank dieser Maßnahmen können sich KMU weiterentwickeln und prosperieren, ohne durch unnötige Kosten und hohen Bürokratieaufwand ausgebremst zu werden. Gleichzeitig bleibt ein hohes Maß an Marktintegrität und Anlegerschutz gewährleistet."

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen sagte: "Ich möchte dem Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie so rasch zu einer politischen Einigung gefunden haben. Dies zeigt, wie wichtig KMU für die Kapitalmarktunion sind. Die vereinbarten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass mehr Investitionen in Europas in KMU und damit in Innovation, Arbeitsplätze und Wachstum fließen."

Der Vorschlag sieht gezielte Änderungen an zwei zentralen Vorschriften für Finanzdienstleistungen vor, nämlich der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Prospektverordnung.

Die Änderungen der Vorschriften über Marktmissbrauch zielen auf ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Abbau von Bürokratie für kleine Unternehmen einerseits und der Wahrung von Marktintegrität und Anlegerschutz andererseits ab. Mit dem überarbeiteten Rechtsrahmen werden auch gemeinsame Regeln für Liquiditätsverträge für KMU-Wachstumsmärkte in allen Mitgliedstaaten geschaffen, wobei den zuständigen nationalen Behörden ausreichend Flexibilität bleibt, um die jeweilige Marktpraxis auf die lokalen Gegebenheiten abstimmen zu können. Dadurch wird eine Mindestliquidität gewährleistet und die Volatilität von KMU-Aktien verringert.

Die vorgeschlagenen Änderungen an der Prospektverordnung geben Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten die Möglichkeit, beim Wechsel an einen geregelten Markt (d. h. eine größere Börse) einen abgespeckten Prospekt zu erstellen, was für KMU in der Wachstumsphase eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann.

Nächste Schritte
Auf diese politische Einigung werden weitere fachliche Arbeiten folgen, bevor das Europäische Parlament und der Rat den endgültigen Wortlaut der Rechtsvorschriften förmlich annehmen können.

Hintergrund
Im Mai 2018 schlug die Europäische Kommission Vorschriften vor, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser Rechnung tragen und die KMU-Notierungen einfacher machen, ohne Abstriche an Anlegerschutz und Marktintegrität zuzulassen. Im Mittelpunkt stehen dabei die "KMU-Wachstumsmärkte", eine neue Kategorie multilateraler Handelssysteme, die im Januar 2018 mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ins Leben gerufen wurde, um KMU, d. h. Unternehmen mit einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von weniger als 200 Mio. EUR, einen einfacheren Zugang zu Kapital zu ermöglichen.

Die Initiative ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das 2017 im Rahmen der Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion angekündigt wurde und darauf abzielt, KMU mit hohem Wachstumspotenzial den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten zu erleichtern ("KMU-Notierungspaket").
Hierzu gehören zwei Texte:

>>ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung
>>eine delegierte Verordnung zur technischen Anpassung an MiFID II, die von der Kommission im Dezember 2018 angenommen wurde.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 29.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen