EU-weites System von Eisenbahnnetzen
Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum: Deutschland muss EU-Regeln ordnungsgemäß umsetzen
Mit der Richtlinie 2012/34/EU sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt
Deutschland setzt die EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht ordnungsgemäß um. Deshalb erhält es von der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Deutschland hat einige Richtlinienbestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt, die Kommission hatte deshalb bereits am 10. Oktober 2019 ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt. Zwar hat Deutschland einige der im ursprünglichen Aufforderungsschreiben angesprochenen Mängel behoben. Bei der Prüfung der von Deutschland neu notifizierten Rechtsvorschriften durch die Kommission wurden jedoch zusätzliche Bedenken aufgeworfen.
Zeitplan
Deutschland muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land richten und so die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten.
Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum
Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen. Dieses Netz soll die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und gemeinsamer Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglichen.
Dies soll zum Teil mit der Richtlinie 2012/34/EU erreicht werden. Darin sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt.
Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 27.03.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
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Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
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Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.