Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Finanztransaktionssteuer: Häufig gestellte Fragen


Der Finanzsektor profitiert von sehr hohen Gewinnspannen und der Tatsache, dass er in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise von den Regierungen geschützt wird
Sehr niedrigen Steuersatz auf Transaktionen: Mitgliedstaaten würde es freistehen, höhere Steuersätze anzuwenden


(07.10.11) - Die EU-Kommission beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Finanztransaktionssteuer. Die Kommission sagt, ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene würde dazu beitragen, einen stärkeren Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und von riskanten Handelsgeschäften abzuhalten; zudem hätte er eine starke Signalwirkung für die Einführung einer solchen Steuer weltweit.

Weshalb hat die Kommission eine neue Steuer für den Finanzsektor vorgeschlagen?
Aus den folgenden zwei Gründen:
Der Finanzsektor würde einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Krise leisten, nachdem er seit Beginn der gegenwärtigen Krise erhebliche finanzielle Unterstützung vonseiten der Regierungen erhalten hat.

Ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene würde dazu beitragen, einen stärkeren Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und von riskanten Handelsgeschäften abzuhalten; zudem hätte er eine starke Signalwirkung für die Einführung einer solchen Steuer weltweit.

Weshalb ist eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene erforderlich?
Eine harmonisierte Steuer auf EU-Ebene sollte eingeführt werden, um einen stabilen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Die Finanztransaktionssteuer würde Steuerhinterziehung vorbeugen, Doppelbesteuerung verhindern und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt verringern. Das Ziel des Vorschlags könnte auf einzelstaatlicher Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden.

Wird die Einführung einer Finanztransaktionssteuer allgemein befürwortet?
Ja. Dem jüngsten Eurobarometer zufolge befürworten 65 Prozent der europäischen Bürger eine Finanztransaktionssteuer. Wird gegenwärtig der Finanzdienstleistungssektor im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen bevorzugt behandelt?

Ja. Finanzdienstleistungen sind in den meisten Fällen von der Mehrwertsteuer befreit (aufgrund von Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage). Dies führt zur Minderbesteuerung von Finanzdienstleistungen.

Zudem profitiert der Finanzsektor von sehr hohen Gewinnspannen und der Tatsache, dass er in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise von den Regierungen geschützt wird.

Weshalb setzt sich die Kommission für eine weltweite Finanztransaktionssteuer ein?
Eine Finanztransaktionssteuer ist nicht nur auf EU-Ebene, sondern weltweit erforderlich, da die Finanzmärkte zunehmend miteinander vernetzt sind und über eine globale Dimension verfügen. Mit dem Vorschlag einer Finanztransaktionssteuer zunächst auf EU-Ebene möchte sich die Kommission in eine Position begeben, in der sie sich im Rahmen der G20 für eine weltweite Steuer einsetzen kann.

Seit 2009 hat die Kommission wiederholt im Rahmen der G20 (Pittsburgh, Toronto) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer erörtert. Mit Unterstützung der gegenwärtigen französischen Präsidentschaft der G20 könnte die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer auf dem nächsten G20-Gipfel am 3./4. November in Cannes auf der Tagesordnung stehen.

Was ist eine Finanztransaktionssteuer?
Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) ist eine Steuer, die gewöhnlich zu einem sehr niedrigen Steuersatz auf alle Finanztransaktionen erhoben wird. Eine Finanztransaktion bezeichnet den Austausch von Finanzinstrumenten zwischen Banken oder anderen Finanzinstituten. Die in Frage stehenden Finanzinstrumente umfassen Wertpapiere, Anleihen, Anteile und Derivate.

Sie umfassen nicht die normalerweise von Privatkundenbanken für ihre Kunden (private Haushalte oder Unternehmen) durchgeführten Transaktionen, es sei denn diese beziehen sich auf den Kauf oder Verkauf von Anleihen oder Anteilen.

Was ist ein Finanzinstitut?
Die im Vorschlag der Kommission enthaltene Definition des Begriffs Finanzinstitut deckt zur Verhinderung der Steuerumgehung eine breite Palette von Einrichtungen ab und schließt insbesondere Wertpapierunternehmen, geregelte Märkte, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter, alternative Investmentfonds (wie Hedgefonds), Finanzverleihunternehmen und Zweckgesellschaften ein.

Was ist der Unterschied zwischen Transaktionen, die an organisierten Märkten durchgeführt werden, und denen, die im Freiverkehr erfolgen?
Innerhalb der Derivatenmärkte werden viele Produkte an organisierten Märkten gehandelt. An der Börse gehandelte Produkte müssen zur Sicherstellung eines transparenten Handels standardisiert sein.

Nicht standardisierte Produkte werden an Märkten für außerbörslich gehandelte Derivate (im so genannten Freiverkehr (OTC)) gehandelt. OTC-Derivate verfügen über eine weniger standardisierte Struktur und werden bilateral (zwischen zwei Parteien) gehandelt.

Was ist das Ansässigkeitsprinzip?
Die Finanztransaktionssteuer würde sich auf das Prinzip der steuerlichen Ansässigkeit des Finanzinstituts oder des Händlers gründen. Die Besteuerung würde daher in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem das an der Transaktion beteiligte Finanzinstitut als ansässig gilt. Dies würde dazu beitragen, die Gefahr der Standortverlagerung zu verringern, da Finanztransaktionen in jedem Fall, in dem eine in der EU ansässige Person an einer Transaktion beteiligt ist, besteuert würden, auch wenn die Transaktion außerhalb der EU durchgeführt wurde.

Wer entrichtet die Steuer?
Die größten Steuerzahler würden die Finanzinstitute sein, die Finanztransaktionen tätigen, d. h. Banken, Wertpapierfirmen, andere Finanzinstitute wie Versicherungsunternehmen, Börsenmakler, Pensionsfonds, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, alternative Investmentfonds wie Hedgefonds usw.

Welche Transaktionen unterliegen der Steuer?
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Steuer auf alle Transaktionen mit Finanzinstrumenten zu erheben, die zwischen Finanzinstituten durchgeführt werden, sofern mindestens eines der Finanzinstitute als in der Europäischen Union ansässig gilt. Die in Frage stehenden Finanzinstrumente wären Produkte wie Anteile, Anleihen, Derivate und strukturierte Finanzprodukte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transaktionen an organisierten Märkten oder im Freiverkehr durchgeführt werden – in beiden Fällen würden sie der Steuer unterliegen.

Welche Transaktionen sind von der Steuer ausgenommen?
Der Kommissionsvorschlag deckt lediglich Transaktionen mit Finanzinstrumenten ab. Das heißt, dass alle Transaktionen, in die private Haushalte oder KMU einbezogen sind, nicht dieser Steuer unterliegen. So wären beispielsweise Hypotheken, Kredite von KMU oder Versicherungsbeiträge nicht betroffen. Devisenkassageschäfte und die Kapitalbeschaffung durch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen einschließlich z. B. öffentlicher Förderbanken durch die Ausgabe von Anleihen und Anteilen auf dem Primärmarkt würden ebenfalls nicht besteuert werden.

Weshalb schlägt die Kommission eine sehr breite Bemessungsgrundlage vor?
Die Kommission hat eine möglichst breite Bemessungsgrundlage vorgeschlagen, um das Risiko der Steuerumgehung und der Marktverlagerung zu verringern. Die Bemessungsgrundlage würde anhand der von den Finanzinstituten getätigten Handelsgeschäfte festgelegt werden. Die dabei erfassten Finanzinstrumente würden Anteile, Anleihen, ihre Substitute und die damit verbundenen Derivate einschließen.

Welche Steuersätze werden vorgeschlagen?
Um das Risiko von Marktverzerrungen zu verringern, hat die Kommission vorgeschlagen, einen sehr niedrigen Steuersatz auf Transaktionen anzuwenden. Sie hat einen Mindeststeuersatz von 0,1 Prozent für den Handel mit Anleihen und Anteilen und von 0,01 Prozent für den Handel mit Derivatprodukten vorgeschlagen. Den Mitgliedstaaten würde es freistehen, höhere Steuersätze anzuwenden. Die Steuer müsste von beiden Transaktionsparteien entrichtet werden.

Weshalb schlägt die Kommission diese Steuersätze vor?
Die Kommission hat beschlossen, Mindestsätze vorzuschlagen, um einerseits die Gefahr der Standortverlagerung gering zu halten und andererseits Steuereinnahmen für die EU und die Mitgliedstaaten zu sichern.

Wo findet die Steuer Anwendung?
Die Steuer würde im Hoheitsgebiet der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung finden. Sie würde sich auf alle Finanztransaktionen beziehen, sofern mindestens eine Partei der Transaktion in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist und ein im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut Partei der Transaktion ist.

Wendet ein EU-Mitgliedstaat bereits eine nationale Steuer auf Finanztransaktionen an, müsste diese den EU-Vorschriften entsprechen. Alle Mitgliedstaaten müssten die Mindeststeuersätze für die verschiedenen Transaktionsarten berücksichtigen.

Wie wird die Steuer in der Praxis auf eine Transaktion angewendet?
Beide Transaktionsparteien würden ihren Teil der Steuer in dem Land, in dem sie ansässig sind oder als ansässig gelten, entrichten.

Wie ist eine solche Steuer mit den Steuersystemen der Mitgliedstaaten vereinbar?
In Belgien, Zypern, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Rumänien, Polen und dem Vereinten Königreich ist bereits eine Art Finanztransaktionssteuer in Kraft. Möglicherweise müssten diese Staaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die von der Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen angleichen. Das heißt, sie müssten die Mindestsätze anwenden und die Bemessungsgrundlage gemäß den EU-Vorschriften über die Finanztransaktionssteuer angleichen. Die anderen Mitgliedstaaten müssten die von der Kommission vorgeschlagene Steuer einführen.

Wofür werden die Erträge aus einer Finanztransaktionssteuer verwendet?
Wie jede andere Steuer kann eine Finanztransaktionssteuer in die Haushalte einfließen, die dann im öffentlichen Interesse eingesetzt werden. Im Fall einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene könnte ein Teil der Einnahmen in den EU-Haushalt einfließen und der andere Teil könnte den Haushalten der Mitgliedstaaten zugute kommen. Obwohl es sowohl im Hinblick auf den EU-Haushalt als auch auf die nationalen Haushalte im Allgemeinen unüblich ist, die Erträge aus einer Steuer einem bestimmten Politikbereich zuzuweisen, soll darauf verwiesen werden, dass ein angemessener Teil der EU-Haushaltsmittel für Wachstum und Beschäftigung sowie zur Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Entwicklung und Klimawandel aufgewendet wird.

Wie wird die Steuer erhoben?
Die Steuer würde von den Finanzinstituten unmittelbar an die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der durchgeführten Transaktionen vor Aufrechnung und Abrechnung entrichtet werden. Hierbei handelt es sich normalerweise um elektronische Transaktionen, so dass die Steuer am Tag ihrer Entstehung entrichtet werden würde. Wird die Transaktion nicht elektronisch durchgeführt, würde die Finanztransaktionssteuer innerhalb von drei Arbeitstagen fällig werden, wodurch eine manuelle Bearbeitung der Transaktionen möglich wäre und gleichzeitig ungerechtfertigte Cashflow-Vorteile verhindert würden.

Die zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer verpflichteten Finanzinstitute müssten bei den Steuerbehörden eine Steuererklärung einreichen. Die Mitgliedstaaten müssten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Diese Maßnahmen beträfen die Registrierung von Finanzinstituten, Rechnungsführungs- und Berichtspflichten zur Sicherstellung der Zahlung, die Bereitstellung relevanter Daten über Finanztransaktionen für die Steuerbehörden und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Steuer.

Wie hoch wären schätzungsweise die Erträge aus dieser Steuer?
Bei einem Steuersatz von 0,1 Prozent für Anleihen und Anteile und 0,01 Prozent für andere Transaktionsarten wie Derivate könnte durch die Steuer jährlich ein Ertrag von etwa 57 Milliarden EUR erzielt werden.

Weshalb hat die Kommission vorgeschlagen, einen Teil der Erträge aus der Finanztransaktionssteuer als künftige Eigenmittelquelle für den EU-Haushalt zu nutzen?
In ihrem Vorschlag für den nächsten Finanzrahmen (2010-2020) hat die Kommission die Einführung von zwei neuen Eigenmittelquellen vorgeschlagen: eine Steuer auf Finanztransaktionen und ein modernisiertes System für Mehrwertsteuereigenmittel. Das neue von der Kommission verwaltete Eigenmittelsystem würde angemessener gestaltet sein, da der Zusammenhang zwischen den politischen Zielen der EU und der EU-Finanzierung deutlicher hervortreten würde. Durch die Finanztransaktionssteuer könnten die nationalen Beiträge erheblich verringert werden, wodurch die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Haushaltskonsolidierung unterstützt würden. Schätzungen zufolge könnte die neue Eigenmittelquelle bis zum Jahr 2020 fast die Hälfte der EU-Hauhaltseinnahmen ausmachen, während der Anteil der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten von gegenwärtig drei Vierteln auf etwa ein Drittel gesenkt werden könnte .

Wer wird von der Steuer profitieren und auf welche Art?
Alle Bürger und Unternehmen würden von den zusätzlichen öffentlichen Einnahmen aus dieser Steuer profitieren, die zur Förderung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands in der EU eingesetzt werden könnten. Den Mitgliedstaaten würde dieser neue öffentliche Ertragsstrom in zweierlei Hinsicht zugute kommen, einerseits durch die Direktfinanzierung ihrer eigenen Haushalte und andererseits durch die Verringerung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt.

Letztlich könnte die Finanztransaktionssteuer ein neues "Eigenmittel" für die Finanzierung der EU-Politik werden, was allen Seiten zugute kommen würde.

Wie kann der Vorschlag verhindern, dass die Steuer auf die Verbraucher abgewälzt wird?
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Steuer lediglich auf Transaktionen anzuwenden, an denen Finanzinstitute beteiligt sind. Das Ziel besteht darin, den Finanzsektor und nicht seine Kunden zu besteuern. Durch die Steuer sollen 85 Prozent der zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen erfasst werden.

Beim Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten durch private Haushalte und Unternehmen könnten die Finanzinstitute die Steuer jedoch weitergeben. So könnte die Bank zum Beispiel beim Kauf von Anteilen in Höhe von EUR 10 000 eine Gebühr von EUR 10 erheben, was keineswegs überhöht ist.

Welche Risiken birgt die Einführung einer solchen Steuer? Welche Lösungen werden vorgeschlagen, um diese Risiken gering zu halten?
Die größten Risiken bestehen in den Auswirkungen der Steuer (d. h. wer trägt letztlich die Steuerlast), der Verlagerung von Finanzinstituten in andere Länder, wirtschaftlichen Verzerrungen und möglichen Verlusten an Wettbewerbsfähigkeit. Um diese Risiken gering zu halten, sieht der Vorschlag niedrige Steuersätze (differenziert nach Produktgruppe), eine sehr breite Bemessungsgrundlage, angemessene Kriterien zur Festlegung der räumlichen Anwendung der Steuer (zur Besteuerung am Ort der Ansässigkeit des Finanzinstituts) und einen harmonisierten Anwendungsbereich vor.

Was sind die nächsten Schritte?
Der Vorschlag muss nun erörtert werden und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments im EU-Ministerrat einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Gleichzeitig wird die Kommission insbesondere mit ihren internationalen Partnern in der G20 nach Möglichkeiten suchen, eine weltweite Finanztransaktionssteuer einzuführen.

Wann würde die vorgeschlagene Steuer in Kraft treten?
Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollte. Dies hängt jedoch von der Annahme des Vorschlags im Rat ab.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen