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EU-Anforderungen nicht erfüllt


Verkehr: Europäische Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof wegen unzureichender Überwachung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen
Die Anrufung des Gerichtshofes besagt nicht dass die deutschen Flughäfen es versäumt hätten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten

(25.06.15) - Die Europäische Kommission hat Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil Deutschland es an einigen deutschen Flughäfen versäumt hat, alle Maßnahmen der Luftsicherheit gemäß den europäischen Rechtsvorschriften (Verordnung (EU) Nr. 300/2008) regelmäßig zu überprüfen. Es werden Sicherheitsmaßnahmen angewandt, um Straftaten zu verhindern und insbesondere Flughäfen und Flugzeuge vor Terroranschlägen mit Waffen oder Sprengstoff zu schützen. Von der Kommission durchgeführte Inspektionen haben gezeigt, dass Deutschland die EU-Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit und des Umfangs der Kontrollen nicht erfüllt hat.

Solche Kontrollen sind notwendig, damit potenzielle Mängel bei der Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen rasch festgestellt und korrigiert werden können und damit gewährleistet ist, dass Flughäfen, Fluggesellschaften und andere Akteure die gemeinsamen EU-Standards einhalten. Die Anrufung des Gerichtshofes besagt nicht dass die deutschen Flughäfen es versäumt hätten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Die Kommission ist lediglich mit der Art und Weise unzufrieden, wie Deutschland die nach EU-Recht vorgeschriebenen Kontrollen durchführt.

Hintergrund
Eine Inspektion der Kommission in Deutschland ergab, dass einige Sicherheitsmaßnahmen von den nationalen Behörden nicht angemessen überwacht wurden. In den einzelnen Phasen des Vertragsverletzungsverfahrens hatte die Kommission Deutschland bereits aufgefordert, für die Einhaltung des EU-Rechts zu sorgen. Deutschland hat jedoch die erforderlichen Maßnahmen nicht eingeleitet und ist folglich nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass potenzielle Sicherheitsmängel an allen deutschen Flughäfen zügig erkannt und behoben werden.
(Europäische Kommission: ra)


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