Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Justiz: Digitalisierung schreitet voran


EU-Justizbarometer 2025: Stärkung der Justizsysteme in der EU
Das EU-Justizbarometer bietet einen einzigartigen Überblick über die Justizsysteme in der EU



Die Europäische Kommission hat die 13. Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht, das einen Jahresbericht mit vergleichbaren Daten über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten bietet. Daraus geht hervor, dass die Bürgerinnen und Bürger in den meisten Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit der Justiz im Vergleich zum Vorjahr als verbessert oder stabil einschätzen.

Das diesjährige Justizbarometer enthält auch neue Indikatoren, die für den Binnenmarkt relevant sind und hervorheben, wie wichtig effiziente und unabhängige Justizsysteme bei der Förderung eines fairen und wettbewerbsorientierten Marktumfelds sind. Beispielsweise würdigen Unternehmen in 16 Mitgliedstaaten die Autonomie ihrer nationalen Wettbewerbsbehörden.

Die Ergebnisse des diesjährigen Justizbarometers werden in den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2025 einfließen.

Die wichtigsten Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2025

Digitalisierung der Justizsysteme
Die Digitalisierung schreitet weiter erheblich voran: Neun Mitgliedstaaten gestatten die digitale Übermittlung von Beweismitteln in Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und Strafsachen, was einen deutlichen Anstieg von sechs Mitgliedstaaten im Jahr 2024 darstellt. In 26 Mitgliedstaaten kann in Zivil- und Handelssachen ein Verfahren online eingeleitet oder eine Klage online eingereicht werden.

Effizienz der Justiz
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich in acht Mitgliedstaaten die Verfahren für alle Kategorien (Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und sonstige Sachen) verkürzt. Bei streitigen Zivil- und Handelssachen ist die Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren in 13 Mitgliedstaaten weiter zurückgegangen oder stabil geblieben.

Zugang zur Justiz
In 26 Mitgliedstaaten bestehen für Personen, die von Diskriminierung bedroht sind, besondere Regelungen für den Zugang zur Justiz. In 24 Mitgliedstaaten zeigt sich der physische Zugang zu den Gerichten verbessert, und in 19 Mitgliedstaaten werden von Diskriminierung bedrohte Personen über Sensibilisierungsinitiativen darüber aufgeklärt, wo sie rechtliche Informationen und Unterstützung erhalten können.

Unabhängige Binnenmarktbehörden
Aus dem Bericht geht hervor, dass es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ernennungsverfahren bei Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen und nationalen Wettbewerbsbehörden gibt. Mehr als die Hälfte der Unternehmen in 15 Mitgliedstaaten bewertet die Unabhängigkeit der Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen positiv, und in 16 Mitgliedstaaten würdigen die Unternehmen die Autonomie ihrer nationalen Wettbewerbsbehörden.

Nächste Schritte
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers tragen zur Überwachung im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit und des Europäischen Semesters bei. Sie werden in den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2025 sowie in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einfließen.

Parallel zu dem Bericht veröffentlicht die Kommission auch die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage dazu, wie die Öffentlichkeit und die Unternehmen die Unabhängigkeit der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten wahrnehmen. Die Umfragen zeigen, dass jeweils mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen die Unabhängigkeit ihrer Justizsysteme positiv einschätzen.

Hintergrund
Das 2013 ins Leben gerufene EU-Justizbarometer dient als Analyseinstrument, mit dem Reformen im Zusammenhang mit der Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten überwacht werden. Es ist Teil des Instrumentariums der EU zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.

Mit der Ausgabe 2025 wird der Forderung nach detaillierteren Vergleichsdaten nachgekommen, was Einblicke in die Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen und die nationalen Wettbewerbsbehörden im Einklang mit den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen von 2024 mit einschließt. Zu den neuen Indikatoren gehören beispielsweise die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen und der nationalen Wettbewerbsbehörden durch die Unternehmen sowie die Ernennungs- und Entlassungsvorschriften für Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen, nationale Wettbewerbsbehörden und oberste Rechnungskontrollbehörden.

Mit einer Mittelausstattung von rund 305 Mio. EUR für den Zeitraum 2021-2027 unterstützt das Programm "Justiz" die Entwicklung eines gerechten Europas, das auf der justiziellen Unabhängigkeit, Qualität und Zusammenarbeit beruht. Im Jahr 2024 wurden rund 41,2 Mio. EUR für die Finanzierung von Projekten und anderen Tätigkeiten im Rahmen der drei spezifischen Ziele des Programms bereitgestellt.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen