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Eintragung und Durchsetzung von Patenten


Neues einheitliches Patentsystem: Beginn einer neuen Ära des Schutzes und der Durchsetzung von Patenten in der EU
Darüber hinaus wird ein neues Einheitliches Patentgericht (EPG), das für einheitliche Patente und bestehende europäische Patente zuständig ist, Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Patentrechte wirksamer durchzusetzen



Die EU-Kommission begrüßt die Einführung des einheitlichen Patentsystems, das es Unternehmen erleichtern wird, ihre Innovationen in Europa zu schützen und ihr geistiges Eigentum gewinnbringend zu nutzen. Durch das einheitliche Patentsystem werden Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und der Binnenmarkt für Patente vollendet. Es wird zunächst für 17 Mitgliedstaaten gelten, auf die rund 80 Prozent des BIP der EU entfallen. Die Teilnahme steht weiteren Mitgliedstaaten in Zukunft offen.

Durch das einheitliche Patentsystem entsteht eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung und Durchsetzung von Patenten in Europa. Dadurch verringern sich für Innovatoren, insbesondere für KMU, die Kosten und der Verwaltungsaufwand. Das einheitliche Patentsystem ermöglicht Unternehmen und anderen Innovatoren, ein einziges "einheitliches" Patent für ihre Erfindungen zu erhalten, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Dadurch ist es künftig nicht mehr erforderlich, sich in einem komplexen Flickenteppich aus nationalen Patentgesetzen und -verfahren zurechtzufinden, und die kostspieligeren nationalen Validierungsanforderungen an Europäische Patente erübrigen sich.

Darüber hinaus wird ein neues Einheitliches Patentgericht (EPG), das für einheitliche Patente und bestehende Europäische Patente zuständig ist, Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Patentrechte wirksamer durchzusetzen. Das EPG wird einen kohärenteren Rechtsrahmen für Patentstreitigkeiten schaffen und das Risiko uneinheitlicher Entscheidungen verringern. Konkret wird eine einzige Klage vor dem Einheitlichen Patentgericht mehrere parallele Verfahren vor nationalen Gerichten ersetzen.

Die wichtigsten Vorteile des neuen einheitlichen Patentsystems im Überblick:
>> Geringere Kosten für den Schutz von Patenten in Europa:
Das neue System bietet einen kosteneffizienten Weg für den Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten, da künftig die Notwendigkeit nationaler Validierungs- und Verlängerungsverfahren in jedem einzelnen EU-Land, die kostspieliger und aufwendiger sind, entfällt. Ein einheitliches Patent wird über einen Zeitraum von zehn Jahren weniger als 5000 EUR an Jahresgebühren kosten, anstelle der derzeitigen Kosten in Höhe von rund 29.000 EUR für die Verlängerung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Durch das einheitliche Patent wird auch die Kluft zwischen den Kosten für den Patentschutz in der EU einerseits und in wichtigen Handelspartnern wie den USA oder Japan andererseits deutlich verringert.

>> Eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten: Aufbauend auf dem bestehenden Europäischen Patent wird ein neues, gestrafftes Verfahren mit einem einzigen kostenlosen Antrag auf einheitliche Wirkung, der vom Europäischen Patentamt (EPA) gewährt wird, den Zeit- und Kostenaufwand für die Erlangung des Patentschutzes in mehreren EU-Ländern verringern.

>> Einheitlicher Schutz von Patenten in den teilnehmenden EU-Ländern: Das einheitliche Patent ist ein einzelner Patenttitel, der in 17 teilnehmenden Mitgliedstaaten (die rund 80 Prozent des BIP der EU erwirtschaften und die drei größten Volkswirtschaften der EU – Deutschland, Frankreich und Italien – umfassen) einheitlichen Schutz bietet. Es wird erwartet, dass sich weitere Mitgliedstaaten dem System in Zukunft anschließen, und das Ziel besteht darin, seine Geltung letztendlich auf die gesamte EU auszuweiten.

>> Mehr Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Patenten: Das neue Einheitliche Patentgericht (EPG) wird die Beilegung von Patentstreitigkeiten erleichtern und einen kohärenteren und berechenbareren Rechtsrahmen ermöglichen. Außerdem wird es die Gefahr unterschiedlicher rechtlicher Entscheidungen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten beseitigen, da eine einzige Klage vor dem Einheitlichen Patentgericht mehrere parallele Verfahren vor nationalen Gerichten ersetzen wird. Ein wesentlicher Vorteil des EPG besteht darin, dass es nicht nur mit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den neuen einheitlichen Patenten, sondern auch mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit anderen Europäischen Patenten befasst sein wird.

Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum: Das neue einheitliche Patentsystem wird Innovationen fördern, da es Erfindern und Unternehmen eine einfachere und kostengünstigere Möglichkeit bietet, ihr geistiges Eigentum in der EU zu schützen und durchzusetzen. Es wird auch die Entwicklung und Vermarktung neuer Technologien und Produkte fördern, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum verbessern und gleichzeitig dazu beitragen, die EU für ausländische Investitionen noch attraktiver zu machen.

Verfahren
Die erste Phase des Verfahrens zur Erlangung eines einheitlichen Patents besteht darin, eine Anmeldung eines Europäischen Patents beim Europäischen Patentamt (EPA) einzureichen. Das EPA führt dann eine Prüfung durch, die bei positivem Ausgang zur Erteilung eines Europäischen Patents führt. Diese Phase besteht bereits heute und bleibt unverändert.

Anschließend kann der Patentinhaber das EPA innerhalb eines Monats nach Erteilung des Patents ersuchen, die einheitliche Wirkung für die teilnehmenden Mitgliedstaaten zu gewähren. Gleichzeitig kann der Inhaber des Europäischen Patents dieses auch in weiteren Ländern, die nicht unter das einheitliche Patentsystem fallen, validieren lassen, und zwar gemäß den bereits heute geltenden nationalen Verfahren, je nach dem beabsichtigten geografischen Geltungsbereich.

Hintergrund
Das Europäische Patentamt wurde 1978 gegründet und stellte eine enorme Verbesserung gegenüber den bis dahin bestehenden nationalen Patentregelungen dar. Sobald jedoch ein Europäisches Patent erteilt ist, wird es in ein Bündel nationaler Patente unterteilt, die voneinander unabhängig sind. So müssen insbesondere Patentstreitigkeiten vor mehreren nationalen Gerichten getrennt verhandelt werden, was die Gefahr unterschiedlicher Entscheidungen birgt.

Im Jahr 2000 legte die Kommission die ersten Vorschläge für die beiden geltenden EU-Verordnungen vor, auf denen das einheitliche Patentsystem beruht. Die zwei Verordnungen wurden 2012 angenommen. Beim EPG-Übereinkommen handelt es sich um eine zwischenstaatliche Übereinkunft, die 2013 von den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Anfang dieses Jahres waren alle Anforderungen an die Ratifizierung des EPG-Übereinkommens erfüllt, wodurch sein Inkrafttreten am 1. Juni 2023 (ursprünglich für 17 Mitgliedstaaten) sichergestellt wurde.

Mehrere andere Aspekte des Rechtsrahmens für Patente müssen noch verbessert werden. Aus diesem Grund schlug die Kommission am 27. April 2023 Maßnahmen zur Ergänzung des einheitlichen Patentsystems vor, und zwar neue Vorschriften in Bezug auf standardessenzielle Patente, Zwangslizenzierungen von Patenten in Krisensituationen und eine Reform der Rechtsvorschriften über ergänzende Schutzzertifikate, einschließlich der Schaffung eines einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 07.08.23


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