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Effiziente Erteilung einer Zwangslizenz


EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Zwangslizenzen zur Stärkung der Krisenresilienz der EU
Derzeit wird die Zwangslizenzierung ausschließlich auf nationaler Ebene geregelt, was zu 27 unterschiedlichen Regelungen führt



Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten über neue Vorschriften für Zwangslizenzen, ein wichtiges Instrument für geistiges Eigentum im Rahmen des bestehenden Krisenreaktionsinstrumentariums der EU.

Mit der neuen Verordnung wird auf EU-Ebene ein Rahmen für die effiziente Erteilung einer Zwangslizenz in klar definierten grenzüberschreitenden Krisen- oder Notsituationen geschaffen. Gemäß der neuen Verordnung kann die Kommission eine EU-weite Zwangslizenz für die Nutzung einer geschützten Erfindung für krisenrelevante Produkte erteilen, wenn eine Krise oder ein Notfall im Rahmen der einschlägigen EU-Kriseninstrumente ausgerufen oder aktiviert wurde.

Derzeit wird die Zwangslizenzierung ausschließlich auf nationaler Ebene geregelt, was zu 27 unterschiedlichen Regelungen führt. Diese Fragmentierung führt zu Unsicherheit und Verfahrensverzögerungen in EU-weiten Krisen, die ein rasches und koordiniertes Handeln erfordern. Durch die Einrichtung eines EU-weiten Mechanismus für die Erteilung von Zwangslizenzen in bestimmten Krisensituationen schließt die neue Verordnung diese Lücke. Der Vorschlag würde es auch ermöglichen, zusätzlich zu der bereits bestehenden Möglichkeit auf nationaler Ebene eine unionsweite Zwangslizenz für Ausfuhrzwecke zu erteilen.

Der Mechanismus der Zwangslizenzierung ist streng als letztes Mittel konzipiert. Sie unterliegt klar definierten Bedingungen, um sicherzustellen, dass ihre Verwendung zielgerichtet, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt bleibt. Der Rahmen enthält solide Garantien wie klare Beschränkungen des Umfangs und der Dauer von Lizenzen und die Anforderung, den Rechteinhabern im Einklang mit dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums eine faire und angemessene Vergütung zu gewähren. Obwohl die nationalen Zwangslizenzregelungen nach wie vor uneingeschränkt gelten, bietet diese Verordnung eine koordinierte Lösung für Situationen, in denen grenzüberschreitende Maßnahmen erforderlich sind. Sie stärkt auch die Integrität des Binnenmarkts, indem sie den freien Verkehr und die Verfügbarkeit krisenrelevanter Güter in Notfällen sicherstellt.

Die nächsten Schritte
Die im Trilog erzielte vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Annahme durch die beiden gesetzgebenden Organe wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hintergrund
Die Zwangslizenzierung ist ein rechtlicher Mechanismus, der es Behörden ermöglicht, die Verwendung einer patentierten Erfindung ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers – der Person oder Organisation, die das Patent rechtmäßig besitzt – unter festgelegten Bedingungen zuzulassen. In Krisen, wie Pandemien oder Naturkatastrophen, kann eine Zwangslizenz als letztes Mittel dienen, um den Zugang zu patentierten Produkten zu ermöglichen, wenn freiwillige Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung des Patents – beispielsweise ein Unternehmen, das sich weigert, ein Arzneimittel zu lizenzieren oder unerschwingliche Preise zu verlangen – nicht verfügbar sind oder das Erfordernis der Dringlichkeit nicht erfüllen.

Die EU-Verordnung über Zwangslizenzen ist ein Schlüsselelement des umfassenderen Krisenvorsorge- und -reaktionsrahmens der EU und im Aktionsplan der Strategie für die Bereitschaftsunion aufgeführt. Er ergänzt bestehende Instrumente der Union, einschließlich der Verordnung (EU) 2022/2371, die es der Kommission ermöglicht, eine Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene anzuerkennen, der Verordnung (EU) 2022/2372 mit Vorschriften zur Sicherstellung der Verfügbarkeit krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen und der Verordnung (EU) 2024/2747 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Notlage im Binnenmarkt und der Resilienz des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates. Sie ergänzt auch das Einheitspatentsystem, das seit dem 1. Juni 2023 in Betrieb ist, und trägt zum Aufbau einer stärker integrierten und wirksameren EU-Patentlandschaft im Binnenmarkt bei.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.06.25


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