Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste


Mikroplastik: Vorschläge gegen unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets
Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen



Die Europäische Kommission schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik über die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets zu verhindern. Vorsichtsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette sollen die Freisetzung von Pellets um bis zu 74 Prozent verringern. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: "Mikroplastik ist allgegenwärtig, und wir müssen der Verschmutzung an der Quelle Einhalt gebieten. Deshalb zielt der Vorschlag darauf ab, das Austreten von Kunststoffpellets in unsere Umwelt zu verhindern, um unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit zu schützen und Wirtschaftszweige zu unterstützen, die auf gesunde Böden und saubere, kunststofffreie Flüsse und Ozeane angewiesen sind."

Kunststoffpellets sind der Rohstoff für die Herstellung aller Kunststoffe, auch als Kerzen, Noppen und Harzpellets bezeichnet. Bei den meisten Pellets handelt es sich um Mikroplastik mit einer Größe bis zu 5 Millimetern. Während der Herstellung oder anderer Prozesse in der Lieferkette kann ein Teil dieser Pellets in die Umwelt gelangen oder verloren gehen. Derzeitwerden jedes Jahr zwischen 52 und 184 Tausend Tonnen Pellets in die Umwelt freigesetzt, da die gesamte Lieferkette unsachgemäß gehandhabt wird.

Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen.

Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste
Der Vorschlag umfasst:

>> Bewährte Praktiken für Betreiber: Je nach Größe der Anlage oder Transporttätigkeit müssen sich die Betreiber an bestimmte bewährte Handhabungspraktiken halten. Diese wurden bereits von Vorreitern umgesetzt.

>> Obligatorische Zertifizierung und Selbsterklärungen: Um die zuständigen nationalen Behörden bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, sollten größere Marktteilnehmer ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat erhalten, während kleinere Unternehmen Selbsterklärungen über ihre Konformität abgeben sollten.

>> Eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten: Um die Betreiber bei der Überwachung ihrer Verluste zu unterstützen und einige der verbleibenden Datenlücken zu schließen, werden die Normungsgremien eine harmonisierte Methodik entwickeln. Sie sollte auch die Rechenschaftspflicht erhöhen, indem das Bewusstsein für die Auswirkungen der verschiedenen Praktiken auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geschärft wird.

>> Weniger strenge Anforderungen für KMU: Es werden weniger strenge Anforderungen insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verordnung beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Hintergrund
Die Notwendigkeit, die zunehmende Präsenz von Mikroplastik in der Umwelt anzugehen, wurde in der EU-Kunststoffstrategie, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan, festgestellt.

Zusammen mit den am 25. September 2023 angenommenen Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik sind die heute angenommenen Vorschriften die ersten EU-Instrumente, die speziell darauf ausgelegt sind, die Verschmutzung durch Mikroplastik an der Quelle zu bekämpfen und zu dem im Null-Schadstoff-Aktionsplan festgelegten Ziel beizutragen, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu verringern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 16.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen