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Methoden zur Altersüberprüfung & Altersbestimmung


EU-Kommission leitet im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste Untersuchungen zum Schutz Minderjähriger vor pornografischen Inhalten ein
Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten im Europäischen Gremium für digitale Dienste eine koordinierte Maßnahme zum Schutz Minderjähriger vor pornografischen Inhalten auf kleineren Plattformen eingeleitet



Das Gesetz über digitale Dienste soll ein sichereres Online-Umfeld für Minderjährige gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste eingeleitet.

Parallel dazu ergreifen die Mitgliedstaaten gemeinsam im Europäischen Gremium für digitale Dienste koordinierte Maßnahmen gegen kleinere pornografische Plattformen. Diese Maßnahmen werden die Bemühungen der Kommission zum Schutz Minderjähriger vor schädlichen Online-Inhalten verstärken, und zwar sowohl in Bezug auf sehr große nicht jugendfreie Plattformen unter Aufsicht der Kommission als auch auf kleinere Plattformen, die der Aufsicht der Koordinatoren für digitale Dienste unterliegen.

Untersuchungen zu Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos
Die Untersuchungen der Kommission zu Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos konzentrieren sich auf die Risiken für den Schutz Minderjähriger, auch im Zusammenhang mit fehlenden wirksamen Vorkehrungen zur Altersüberprüfung. Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Plattformen folgende Maßnahmen nicht ergriffen haben:

>> geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige, insbesondere durch Instrumente zur Altersüberprüfung zum Schutz Minderjähriger vor nicht jugendfreien Inhalten;
>> Risikobewertungs- und Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf etwaige negative Auswirkungen auf die Rechte des Kindes, das geistige und körperliche Wohlbefinden der Nutzer und die Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zu nicht jugendfreien Inhalten, insbesondere durch geeignete Instrumente zur Altersüberprüfung.

Der Schutz junger Nutzer im Internet ist eine der wichtigsten Durchsetzungsprioritäten im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste. Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei der Gestaltung und Funktionsweise ihrer Dienste von zentraler Bedeutung sind. Die nachweisliche Nichteinhaltung dieser Anforderungen würde einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellen. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens greift dem Ausgang der Untersuchung in keiner Weise vor und lässt sonstige Verfahren unberührt, die die Kommission in Bezug auf andere Verhaltensweisen einleiten kann, die eine Zuwiderhandlung nach dem Gesetz über digitale Dienste darstellen könnten.

Parallel dazu kündigt die Kommission an, dass Stripchat nicht mehr als sehr große Online-Plattform benannt wird. Dies ist das Ergebnis einer von Stripchat beantragten Bewertung der Kommission, die zu dem Schluss führte, dass die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer von Stripchat in der EU während eines ununterbrochenen Zeitraums von einem Jahr unter dem festgelegten Schwellenwert lag. Die Pflichten von Stripchat als sehr große Online-Plattform werden demzufolge nach Ablauf von vier Monaten nicht mehr gelten. Für Stripchat gelten jedoch weiterhin allgemeine Verpflichtungen, einschließlich der Verpflichtung, ein hohes Maß an Schutz für Minderjährige innerhalb ihres Dienstes zu gewährleisten. Für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch Stripchat ist die zyprische Rundfunk- und Fernsehbehörde zuständig, denn sie ist die Koordinatorin für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem Stripchat niedergelassen ist.

Koordinierte Maßnahmen
Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten im Europäischen Gremium für digitale Dienste eine koordinierte Maßnahme zum Schutz Minderjähriger vor pornografischen Inhalten auf kleineren Plattformen eingeleitet. Diese kleineren Plattformen unterliegen der Aufsicht der jeweiligen nationalen Koordinatoren für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind. Die Maßnahme ergänzt die Einleitung eines Verfahrens gegen sehr große nicht jugendfreie Plattformen durch die Kommission und stellt sicher, dass das Gesetz über digitale Dienste in der gesamten EU einheitlich angewandt wird.

Nächste Schritte
Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen und weiter Beweise sammeln. Dabei kann sie sich auf zusätzliche Auskunftsverlangen, Befragungen oder Inspektionen stützen.

Infolge der Einleitung eines förmlichen Verfahrens hat die Kommission nun die Möglichkeit, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, z. B. einstweilige Maßnahmen und Nichteinhaltungsbeschlüsse. Außerdem ist die Kommission befugt, von Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos zugesagte Abhilfemaßnahmen zu den im Verfahren aufgeworfenen Fragen anzunehmen.

Hintergrund
Auf der Grundlage der bisher durchgeführten Untersuchungen, die unter anderem auf der Analyse der von Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos im Juni und Dezember 2024 übermittelten Risikobewertungs- und Prüfberichte sowie auf den Antworten auf die Auskunftsverlangen der Kommission an Pornhub, Stripchat und XVideos beruhen, hat die Kommission beschlossen, im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos einzuleiten.

Am 12. Mai 2025 leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf für Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Internet ein, die Online-Plattformen dabei helfen sollen, ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Kinder im Internet zu gewährleisten. Der Entwurf der Leitlinien enthält eine nicht erschöpfende Liste von Maßnahmen gegen Online-Risiken für Minderjährige, einschließlich der Umsetzung von Methoden zur Altersüberprüfung und Altersbestimmung, um den Zugang von Minderjährigen zu nicht altersgerechten Inhalten einzuschränken.

Darüber hinaus entwickelt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine White-Label-App zur Altersüberprüfung, mit der die bestehende Lücke geschlossen werden soll, bis die digitale Brieftasche der EU zum Jahresende 2026 verfügbar wird. Diese App, die auf derselben Technik wie die digitale Brieftasche der EU beruht, kann von den Mitgliedstaaten eingeführt und anschließend von Anbietern von Online-Diensten genutzt werden, um ohne Offenlegung weiterer Identitätsangaben und unter Wahrung der Privatsphäre zu überprüfen, ob ein Nutzer über 18 Jahre alt ist. Die App wird ab Sommer 2025 zur Verfügung stehen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.06.25


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