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Aktionsplan für die chemische Industrie


Die Europäische Kommission will Europas chemische Industrie stärken
Vorschlag für die ECHA-Grundverordnung - EU-Chemikalienvorschriften weiter straffen und vereinfachen



Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung der chemischen Industrie in der EU zu stärken. Der Aktionsplan befasst sich mit den wichtigsten Herausforderungen, nämlich hohen Energiekosten, unlauterem weltweitem Wettbewerb und schwacher Nachfrage, und fördert gleichzeitig Investitionen in die Innovation und Nachhaltigkeit. Der Aktionsplan geht mit einer sogenannten "Omnibus"-Vereinfachung für Chemikalien einher – der sechsten, die die Kommission in diesem Mandat vorgelegt hat –, um die wichtigsten EU-Chemikalienvorschriften weiter zu straffen und zu vereinfachen, sowie mit einem Vorschlag zur Stärkung der Governance und der finanziellen Nachhaltigkeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Im Aktionsplan werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

>> Resilienz und gleiche Wettbewerbsbedingungen:
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Allianz für kritische Chemikalien einrichten, um die Risiken einer Schließung von Produktionskapazitäten in der Branche anzugehen. Die Allianz wird kritische Produktionsstandorte, die politische Unterstützung benötigen, ermitteln und Handelsfragen, beispielsweise Abhängigkeiten und Verzerrungen in der Lieferkette, behandeln. Außerdem wird die Kommission umgehend handelspolitische Schutzmaßnahmen anwenden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, und gleichzeitig die Überwachung der Einfuhren von Chemikalien durch die bestehende Task Force "Einfuhrüberwachung" ausweiten. Die Allianz wird Investitionsprioritäten aufeinander abstimmen, EU- und nationale Projekte, einschließlich wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI), koordinieren und kritische Produktionsstandorte in der EU unterstützen, um Innovation und regionales Wachstum zu fördern.

>> Erschwingliche Energie und Dekarbonisierung: Die Kommission wird den Aktionsplan für erschwingliche Energie vollständig umsetzen, um dazu beizutragen, die hohen Kosten für Energie und Ausgangsstoffe zu senken. Sie hat klare Vorschriften für CO2-armen Wasserstoff eingeführt und wird staatliche Beihilfen zur Senkung der Stromkosten für mehr Chemikalienhersteller bis Ende des Jahres aktualisieren. Der Plan fördert neben erneuerbaren Energien auch die Nutzung sauberer Kohlenstoffquellen wie CO2-Abscheidung, Biomasse und Abfall. Außerdem wurde heute eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung des chemischen Recyclings eingeleitet.

>> Leitmärkte und Innovation: Im Aktionsplan werden steuerliche Anreize und steuerliche Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach sauberen Chemikalien hervorgehoben. Mit dem anstehenden Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie werden EU-Vorschriften für den Inhalt und die Nachhaltigkeit festgelegt, um das Marktwachstum und Investitionen in saubere Technologien zu fördern. Die Bioökonomie-Strategie und der Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft werden die Ressourceneffizienz und das Recycling von Chemikalien in der EU steigern und den Markt für biobasierte und rezyklierte Alternativen zu fossilen Eingangsstoffen stärken. Die Kommission wird auch EU-Innovations- und Substitutionszentren ins Leben rufen und EU-Mittel im Rahmen von "Horizont Europa" (2025–2027) mobilisieren, um die Entwicklung sichererer und nachhaltigerer chemischer Ersatzstoffe zu beschleunigen.

>> Maßnahmen in Bezug auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS): Im Aktionsplan wird die Zusage der Kommission bekräftigt, PFAS-Emissionen durch eine robuste, wissenschaftlich fundierte Beschränkung zu minimieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Verwendung in kritischen Anwendungen unter strengen Bedingungen, bei denen keine Alternativen verfügbar sind, fortgesetzt werden kann. Dieser Vorschlag wird zeitnah nach der Stellungnahme der ECHA erfolgen. Die Kommission wird auch in Innovation investieren, Abhilfemaßnahmen auf der Grundlage des Verursacherprinzips fördern und der Entwicklung sichererer Alternativen Vorrang einräumen.

Vereinfachung
Im Rahmen ihrer laufenden Bemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU hat die Kommission eine sechste "Omnibus"-Vereinfachung angenommen, um die Befolgungskosten und den Verwaltungsaufwand für die chemische Industrie zu verringern und gleichzeitig einen starken Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Dazu gehören die Vereinfachung der Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche Chemikalien, Präzisierungen von EU-Vorschriften über kosmetische Mittel und die Erleichterung der Registrierung von EU-Düngeprodukten durch Angleichung der Informationsanforderungen an die Standardvorschriften der REACH-Verordnung für Chemikalien. Durch diese Maßnahmen dürfte der Wirtschaftszweig jährlich mindestens 363 Mio. EUR einsparen.

Mit dem Vorschlag für die ECHA-Grundverordnung werden der ECHA die Ressourcen, die Flexibilität und die strukturellen Anpassungen an die Hand gegeben, die erforderlich sind, um die Aufgaben im Rahmen ihres sich erweiternden Mandats zu erfüllen, das nun Zuständigkeiten im Rahmen mehrerer EU-Verordnungen umfasst, nämlich Einstufung und Kennzeichnung, Biozidprodukte, Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, Abfallbewirtschaftung und Wasser.

Der Chemiesektor ist für die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, da er die Grundlage für die Herstellung fast aller Waren darstellt. Er liefert wesentliche Materialien und Technologien für Branchen, die das Wohlergehen, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften unterstützen, darunter die Automobilindustrie, das Bauwesen, das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, saubere Technologien und die Verteidigung.

Hintergrund
Der Aktionsplan für die europäische Chemikalienindustrie baut auf dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem Deal für eine saubere Industrie auf. Im Anschluss an den Strategischen Dialog der Präsidentin vom 12. Mai 2025 ist dies der dritte Sektorplan der Kommission nach dem Automobil- und Stahlsektor. Mit dem heute vorgelegten Vereinfachungspaket kommt Präsidentin von der Leyen ihrer Zusage nach, die EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern sowie Unternehmen dabei zu unterstützen, innovativ zu werden und zu wachsen. Präsidentin von der Leyen kündigte im Rahmen des ersten strategischen Dialogs über die Zukunft der chemischen Industrie in Europa mit Vertretern der Branche am 12. Mai 2025 einen sektorspezifischen Omnibus-Vorschlag an. In der im Mai 2025 angenommenen Binnenmarktstrategie wurde diese Zusage bekräftigt. Die Omnibus-Verordnung für die chemische Industrie gehört zu einer Reihe von Omnibus-Paketen zur Vereinfachung, die die Kommission im Rahmen dieses Mandats vorgelegt hat. Die chemische Industrie in der EU ist der viertgrößte verarbeitende Sektor mit 29 000 Unternehmen, die 1,2 Millionen direkte Arbeitsplätze schaffen und 19 Millionen Arbeitsplätze in allen Lieferketten unterstützen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


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