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Reform des Finanzsektors und Datenschutz


Überarbeitung der EU-Finanzmarktregeln hat erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz
Befugnisse für die Aufsichtsbehörden werfen Datenschutzfragen auf


(29.02.12) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat ein Paket von vier Stellungnahmen zu Kommissionsvorschlägen zur Reform des Finanzsektors in der EU vorgelegt. Die vier Vorschläge betreffen allesamt die Überwachung von Finanzdaten, was erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz hat.

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärte hierzu: "Im Finanzsektor bin ich besonders besorgt wegen der Datenschutzfragen, die durch die neuen Befugnisse für die Aufsichtsbehörden aufgeworfen werden, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Kommunikationsdaten und der Durchsuchung von privaten Räumlichkeiten. Die Reform stellt eine hervorragende Möglichkeit für den Gesetzgeber dar, das Grundrecht auf Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die speziellen Bedürfnisse des Finanzsektors zu berücksichtigen. Diese Gelegenheit sollte nicht verpasst werden."

Die Stellungnahmen betreffen
1) das Paket zur Reform der Bankrechtsvorschriften,
2) die Richtlinie und die Verordnung zu Insiderhandel und Marktmanipulationen,
3) die Verordnung und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, sowie
4) die Überarbeitung der Verordnung über Ratingagenturen.
Die Vorschläge werfen allesamt ähnliche Datenschutzfragen auf.

Der EDSB empfiehlt daher:

>> materiellrechtliche Bestimmungen, die die Anwendbarkeit des bestehenden Datenschutzrechts betonen, einzuführen;

>> spezifische Schutzmaßnahmen in die Regelungen zur Übermittlung von Daten in Drittstaaten einzuführen;

>> den Zugang zu privaten Räumlichkeiten und Aufzeichnungen über Telefon- und Datenverkehr auf identifizierte und schwerwiegende Verstöße gegen die vorgeschlagenen Regeln einzuschränken, und klarzustellen, welche Kategorien von Telefon- und Datenverkehrsdaten von Finanzinstitutionen aufbewahrt und/oder Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen;

>> die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen zur Veröffentlichung von Sanktionen zu überprüfen. Die Veröffentlichung sollte von angemessenen Schutzmaßnahmen begleitet werden;

>> sicherzustellen, dass die Identität von Whistleblowern geschützt ist.

>> zu garantieren, dass angemessene Prozeduren, um die Rechte beschuldigter Personen auf Verteidigung und rechtliches Gehör sowie das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen sie betreffende Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten, eingeführt werden.
(EDSB: ra)


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