Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz


Der Europäische Datenschutzbeauftragte weist darauf hin: Führerscheine und Fahrerkarten von Berufskraftfahrern zusammenzuführen, steht nicht vollständig im Einklang mit den Datenschutzprinzipien
Risiken, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in vernetzten intelligenten Transportsystemen verbunden sind, müssen beachtet werden


(28.02.12) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat eine Stellungnahme zu einem Kommissionsvorschlag abgegeben, der vorsieht, die Führerscheine und Fahrerkarten von Berufskraftfahrern zusammenzuführen. Die Integration zweier völlig unterschiedlicher Funktionalitäten in einer einzelnen Karte, die eine große Bandbreite von Daten über Berufskraftfahrer einschließlich ihrer Aktivitäten und Aufenthaltsorte sammelt, hätte schwerwiegende Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz.

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärte hierzu: "Wir haben ernsthafte Zweifel an der noch zu zeigenden Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme. Hier ist ein in sich schlüssiger Ansatz des Gesetzgebers nötig, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen bezüglich der Daten von Kraftfahrern mit vollem Respekt für die Datenschutzprinzipien entwickelt werden."

Der EDSB ermutigt die Kommission, die Risiken, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in vernetzten intelligenten Transportsystemen verbunden sind, zu beachten. Er betont insbesondere, dass Datenschutz- und Sicherheitsfolgenabschätzungen nötig sind, bevor eine Zusammenführung von Fahrerkarten und Führerscheinen stattfinden kann. Weiterhin empfiehlt er:

>> die Auswirkungen der Nutzung eines Mikrochips in den Führerscheinen zu evaluieren;

>> sicherzustellen, dass das Gesamtdesign der Datenverarbeitung datenschutzfreundlich und verhältnismäßig zum verfolgten Zweck ist;

>> die Daten oder Kategorien von Daten, die auf dem Mikrochip gespeichert werden sollen, im Einklang mit den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit festzulegen;

>> ausreichende Garantien für die effektive Ausübung der Betroffenenrechte vorzusehen;

>> eine strenge Begrenzung der Zugangsrechte im Lichte der legitimen Zwecke, für die zuständige Behörden und andere Empfänger Zugang brauchen, vorzusehen.
(EDSB: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen