Reform der europäischen Datenschutzregeln
EDSB begrüßt "riesigen Schritt vorwärts für den Datenschutz in Europa", bedauert aber ungenügende Regelungen für den Bereich Polizei und Justiz
"Es ist schwer zu verstehen, warum die Kommission diesen Bereich von ihrer Absicht, einen umfassenden Rechtsrahmen vorzulegen, ausgeschlossen hat"
(03.02.12) - Der EDSB beglückwünschte die Europäische Kommission zur Veröffentlichung des Pakets zur Reform der europäischen Datenschutzregeln. Die Kommission hatte zwei Rechtsetzungsvorschläge vorgelegt: eine allgemeine Verordnung zum Datenschutz und eine spezielle Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz.
Bezüglich der allgemeinen Verordnung sagte Peter Hustinx, EDSB: "Der Vorschlag für die allgemeinen Regeln zum Datenschutz ist ambitioniert und stellt einen riesigen Schritt vorwärts für den Datenschutz in Europa dar. Obwohl es sicherlich Raum für weitere Verbesserungen gibt, unterstützen wir die von der Kommission vorgeschlagenen Lösungen im Allgemeinen. Dieser Vorschlag ist ein ausgezeichneter Ausgangspunkt für die Annahme europäischer Regeln zum Datenschutz, die robust genug sind, um den Herausforderungen, vor die uns die Informationstechnologie stellt, entgegenzutreten."
Der EDSB unterstützt die Hauptlinien der allgemeinen Verordnung, insbesondere aus den folgenden Gründen:
>> durch die vorgeschlagene Rechtsform einer Verordnung können Unionsbürger in allen Mitgliedsstaaten vom gleichen hohen Datenschutzniveau profitieren, stärkere Betroffenenrechte eingeschlossen;
>> indem bestimmte Mechanismen (wie etwa Folgenabschätzungen, behördliche/betriebliche Datenschutzbeauftragte und die Dokumentation der Datenverarbeitung) vorgeschrieben werden, können für die Verarbeitung Verantwortliche im privaten und im öffentlichen Sektor besser für ihre Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden;
>> die Unabhängigkeit und Durchsetzungsbefugnisse der nationalen Datenschutzbehörden werden gestärkt;
>> gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand reduziert, und
>> die gleichmäßige Umsetzung der Regeln in der EU wird Unternehmen davon befreien, sich mit voneinander abweichenden nationalen rechtlichen Regeln und Behörden auseinandersetzen zu müssen.
Auf der anderen Seite bedauert der EDSB zutiefst den ungenügenden Inhalt der speziellen Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Polizei und Justiz. Peter Hustinx erklärt hierzu: "Die Kommission ist ihrem Versprechen, ein robustes System für Polizei und Justiz zu schaffen, nicht gerecht geworden. Dies sind Bereiche, in denen die Nutzung personenbezogener Daten unausweichlich enorme Auswirkungen auf das Leben von Privatpersonen hat. Es ist schwer zu verstehen, warum die Kommission diesen Bereich von ihrer Absicht, einen umfassenden Rechtsrahmen vorzulegen, ausgeschlossen hat."
Der EDSB unterstützt ausdrücklich eine spezifische Verbesserung, nämlich dass die innerstaatliche Datenverarbeitung vom Richtlinienvorschlag abgedeckt wird. Nichtsdestotrotz bringt diese Schutzmaßnahme nur einen Mehrwert, wenn die Richtlinie das Datenschutzniveau in diesem Bereich – das die Kommission selbst als zu niedrig kritisiert hat – erheblich anhebt.
Mit dem aktuellen Vorschlag ist dies absolut nicht der Fall. Der EDSB bedauert insbesondere die folgenden Punkte:
>> die Kommission schlägt keine strengeren Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU vor;
>> den Datenschutzbehörden werden keine verpflichtenden Befugnisse, die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Bereich wirksam zu kontrollieren, gegeben;
>> die Möglichkeiten der Polizei, auf im Privatsektor verarbeitete Daten zuzugreifen, werden nicht geregelt.
Der EDSB wird die beiden Vorschläge genau untersuchen und in den nächsten Monaten dem EU-Gesetzgeber eine detaillierte Stellungnahme vorlegen.
(EDSB: ra)
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