Bekämpfung der Computerkriminalität
Zugang zu elektronischen Beweismitteln: Rat ermächtigt Mitgliedstaaten, internationales Übereinkommen zu unterzeichnen
Hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards
Der Rat der EU hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, im Interesse der EU das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Konvention) zu unterzeichnen. Dieses Protokoll wird den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie in der Cloud befindlichen E‑Mails oder Dokumenten für die Verwendung in Strafverfahren verbessern. Es wird zur Bekämpfung der Computerkriminalität und anderer Formen der Kriminalität auf globaler Ebene beitragen, indem es die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern vereinfacht und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards gewährleistet.
Das Protokoll umfasst Verfahren zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Behörden sowie zur Verbesserung der direkten Zusammenarbeit mit Anbietern und Einrichtungen in anderen Ländern. Ferner sind darin Verfahren für die Rechtshilfe in Notfällen festgelegt.
Dieser Text wird den EU‑Rahmen für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, über den die EU-Organe derzeit beraten, ergänzen. Sein Vorteil besteht darin, dass er weltweit Anwendung finden kann. Bislang sind 66 Länder, darunter 26 EU-Mitgliedstaaten, der Budapester Konvention beigetreten. (Rat der EU: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 17.06.22
Meldungen: EU und Europa
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Schwachstellen in Lieferketten beseitigen
Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
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Keine vorgetäuschten Preisnachlässe
Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.
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Aktionsplans zur Kapitalmarktunion
Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.
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Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche
Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
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Meldung der Kompensationspflichten
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.