Wegweisendes Gerichtsurteil gegen Pay-TV-Piraterie
Pay-TV-Piraten zu über zwei Millionen Euro Schadensersatz und bis zu 18 Monaten Haft verurteilt
Staatsanwaltschaft in Belgien und Aepoc-Mitglied Sky Deutschland gewinnen Prozess gegen Piraten in erster Instanz - Forderung nach strengerer Auslegung der Conditional Access-Richtlinie für viele andere EU-Länder bleibt bestehen
(29.10.10) - Aepoc, der europäische Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste, informiert über ein wegweisendes Urteil im Kampf gegen Pay-TV-Piraterie. Die belgische Staatsanwaltschaft und Aepoc-Mitglied Sky Deutschland haben einen wichtigen Gerichtsprozess gegen mehrere Pay-TV-Piraten gewonnen.
Die Verurteilten verkauften in den Jahren 2006 bis 2008 illegale TV-Zugangskarten nach Deutschland und Österreich. Das Gericht von Tongeren, Belgien, verurteilte in erster Instanz zwei der Angeklagten zu 18 bzw. 8 Monaten Gefängnisstrafe. Zwei weitere Personen erhielten Bewährungsstrafen, ein Angeklagter wurde freigesprochen. Zusätzlich wurde Sky Deutschland Schadensersatz in Höhe der Rekordsumme von mehr als zwei Millionen Euro zuzüglich Zinsen und weiterer Ausgleichszahlungen zugesprochen.
Mit 1.850.000 Euro geht der Großteil der Summe zulasten des zu 18 Monaten Haft Verurteilten sowie einer juristischen Person. Der mit acht Monaten Haft Bestrafte wurde zu einer Schadensersatzzahlung von 180.000 Euro verpflichtet. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Es handelt sich damit um das erste Gerichtsurteil einer solchen Größenordnung, in dem Pay-TV-Piraten mit empfindlichen Freiheitsstrafen sowie hohen Schadensersatzleistungen entsprechend des tatsächlich entstandenen Schadens bestraft werden.
Das Gericht in Belgien befand die Angeklagten schuldig, in den Jahren 2006 bis 2008 mit sogenannten "Blankokarten" gehandelt zu haben. Die Karten waren dazu bestimmt, unberechtigten Zugang zu den Pay-TV-Angeboten von Sky Deutschland zu ermöglichen, die seinerzeit unter der Marke "Premiere" vermarktet wurden.
Gegenstand des Verfahrens waren mindestens 5.700 Karten, die zu einem Stückpreis von 75 Euro verkauft wurden. In Kombination mit einer im Internet verfügbaren Software und Folgeupdates ermöglichten die Karten teils über Jahre hinweg den illegalen Zugang zu den Angeboten von Premiere.
Das Gericht wies die Argumentationsstrategie der Piraten und deren Anwälte zurück, die Blankokarten selbst seien keine zur Piraterie geeigneten Mittel und würden daher nicht gegen das Gesetz verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hingegen konnte den Zweck der Piraterie anhand verschiedener direkter Beweise sowie anhand von Indizien klar belegen.
Aepoc-Präsident Philippe-Olivier Rousseau kommentiert: "Anhand des Urteils wird deutlich, wie schädlich Piraterie für die Pay-TV-Branche ist. Der hohe Schadensersatzanspruch, der alleine in diesem Fall zugesprochen wurde, belegt den stark kriminellen Charakter der Pay-TV-Piraterie."
Die Verurteilten verstießen insbesondere gegen das flämische Rundfunkdekret. Dieses Gesetz umfasst auch die Vorschriften der EU-Richtlinie zum Schutz von Conditional Access (CA) – also Zugangskontrollvorrichtungen wie Verschlüsselungssysteme für Pay-TV. Die CA-Richtlinie bildet den Grundstein der EU-Gesetzgebung zum Schutz von Pay-TV-Angeboten. Weitere Rechtsgrundlagen des Prozesses waren das Urheberrecht sowie das belgische Strafgesetzbuch, das auch die gewaltigen Geldwäschetransaktionen der Piraten erfasst, die zwischen Belgien und Aachen in Deutschland ausgeführt wurden.
Aepoc-Präsident Rousseau weiter: "Selbst bei solch komplexen Auseinandersetzungen wie Pay-TV-Piraterie mit Handel über mehrere Landesgrenzen hinweg erweisen sich das belgische Gesetz und der belgische Gesetzesvollzug als äußerst effektiv. In vielen anderen EU-Staaten hingegen funktioniert die Umsetzung der CA-Richtlinie nicht derart zufriedenstellend. Aepoc arbeitet daher innerhalb der Europäischen Union darauf hin, Gesetze und Vollzugsmaßnahmen stärker zu harmonisieren – und geringst mögliche Schwellenwerte für Sanktionen einzuführen, um so die Schwere des Delikts Pay-TV-Piraterie herauszustellen." (Aepoc: ra)
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