Ab 2011 kommt die zentrale Steuerdatei
Ab 2011 gibt es keine Papier-Lohnsteuerkarte mehr – und auch keinen Datenschutz? Einführung einer bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer für jede Bürgerin und jeden Bürger soll Steuerverfahren vereinfachen
Der "gläserne Steuerzahler" kommt - Weniger Aufwand bei der Lohnsteuer, doch die Datenschützer warnen: Missbrauch der geplanten zentralen Steuerdatei sei möglich
(13.08.07) – Ab 2011 fällt die Lohnsteuerkarte auf Papier weg. Außerdem: Statt der Steuerklassen III und V können berufstätige Eheleute künftig eine gerechtere Aufteilung der Lohnsteuerbelastung wählen. Das sind die zwei wichtigsten Änderungen bei der Lohnsteuer, die das Bundeskabinett mit dem Jahressteuergesetz 2008 beschlossen hat. Der Gesetzesentwurf setzt darüber hinaus eine Vielzahl steuerfachlicher Einzelregelungen um. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit einfacheren und modernen Steuervorschriften weiter von Bürokratie zu entlasten.
Ab 2011 keine Lohnsteuerkarte mehr
Das elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" ersetzt künftig die Lohnsteuerkarte aus Papier. Die Beschäftigten brauchen sich künftig nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die neue Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Damit kann dieser die für die Lohnsteuer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.
Da die allermeisten Unternehmen mit elektronischer Lohnabrechnung arbeiten, wird das Lohnsteuerverfahren so erheblich einfacher. Auch die Gemeinden werden stark entlastet. Druck und Versand von Millionen von Lohnsteuerkarten entfallen. Die Arbeitgeber erhalten auch in Zukunft nur die Angaben, die bislang schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (wie Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge).
Neue Steuer-Identifikationsnummer
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer für jede Bürgerin und jeden Bürger macht das Steuerverfahren ebenfalls einfacher. Denn wer umzieht, behält künftig seine Steuernummer. Die Vergabe der Steuernummer ist nicht Teil des Jahresssteuergesetzes 2008, sondern bereits in der Abgabenordnung geregelt. Seit dem 1. Juli übermitteln die Meldeämter hierfür die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.
Gespeichert werden nur die für die Identifikation eines Steuerpflichtigen erforderlichen Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, akademischer Titel, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag.
Eine anderweitige Nutzung der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern als für steuerliche Zwecke ist nicht zulässig.
Vor Missbrauch der zentralen Steuerdatei wird gewarnt
Während die Bundesregierung die Vorteile einer zentralen Steuerdatei anpreist, reagieren die die Datenschützer kritisch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht durchaus ihre Missbrauchsmöglichkeit. Laut einer Meldung von ddp sagte Schaar im RBB, dass Unbefugte sich als Arbeitgeber ausgeben könnten, um sich sensible Daten anzueignen. "So kann es durchaus sein, dass hinter meinem Rücken Daten abgefragt werden von Personen, mit denen ich nichts zu tun habe und die mir nichts Gutes wollen", wird Schaar von ddp zitiert.
Schaar stellte zudem in Frage, dass das elektronische Verfahren in Bezug auf Datenschutzaspekte wohldurchdacht sei. Die Beantwortung datenschutzrechtliche Fragen sei noch nicht passiert.
Der Focus zitiert den CSU-Finanzexperte Georg Fahrenschon, der angemahnt habe, es dürfe "keine neue Sammelwut" entstehen. FDP-Chef Guido Westerwelle habe laut Focus seinerseits bereits vor einem "gläsernen Steuerzahler" gewarnt, da auch höchstpersönliche Daten wie die Religionszugehörigkeit oder Familienstand zentral gespeichert werden. Die Missbrauchsmöglichkeit sei gewissermaßen vorprogrammiert. Petra Pau, Fraktionsvize bei DIE LINKEN, zieht in der zentralen Datenerfassung und Durchnummerierung der Bürger gar einen "Affront gegen die Demokratie".
Neues Anteilsverfahren statt Steuerklasse III / V
Bisher hemmt die Steuerklasse V wegen der mit ihr verbundenen hohen steuerlichen Belastung häufig eine Beschäftigungsaufnahme des Ehepartners. Mit dem neuen Verfahren erhalten Ehepaare ab 2009 die Möglichkeit, die Lohnsteuer anteilmäßig zu verteilen. Wer zum Beispiel 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, führt dann auch 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer ab. Dem Geringerverdienenden verbleibt so netto mehr vom Lohn.
Bisher erhalten berufstätige Eheleute entweder beide die Steuerklasse IV oder auf Antrag die Steuerklassen III (für die oder den Höherverdienenden) und V (für Geringerverdienende). Bei der Steuerklasse III entspricht die Lohnsteuer der zu erwartenden Jahressteuer eines Alleinverdiener-Ehepaares. Hier sind bereits alle auf die Ehe bezogenen Entlastungen (doppelter Grundfreibetrag, doppelte Vorsorgepauschale) berücksichtigt.
Für den Ehegatten mit der Steuerklasse V ergibt sich eine relativ hohe Lohnsteuerbelastung. Er oder sie kann keine weiteren Entlastungen mehr geltend machen. Die Ehegatten können sich freiwillig für das Anteilsverfahren entscheiden.
(Deutsche Bundesregierung: BMF: ra)
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