Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetz zu Handel mit Brennstoffemissionen


Emissionshandel führt zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2
Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel



Die Deutsche Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14746) vorgelegt. Mit dem Entwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. In diesen Sektoren fehle bislang ein wirksames, auf der CO2-Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und für den Umstieg auf klimaschonende Technologien und Energieträger setzt, schreibt die Bundesregierung.

Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2. Daraus ergeben sich Preise bei Brenn- und Kraftstoffen, "die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Das Gesetz sehe die Festlegung jährlicher Emissionsmengen vor, die von Jahr zu Jahr geringer werden und die zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz (19/14337) sowie zur Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung beitragen.

Das nationale Emissionshandelssystem erfasse die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Im Sektor Wärme umfasse das System die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Auch im Verkehrsbereich umfasse das System Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliege.

Während einer Einführungsphase werde ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate an die Verantwortlichen verkauft würden. Dadurch entstehe ein "verlässlicher Preispfad", heißt es im Entwurf weiter. Im ersten Jahr betrage der Preis zehn Euro und steige bis 2025 auf 35 Euro. In dieser Phase sei die überjährige Übertragbarkeit der Zertifikate ausgeschlossen. Gleichzeitig werde eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglichen soll. Für das Jahr 2026 gelte ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und 60 Euro pro Zertifikat. Auf Grundlage einer Evaluation soll im Jahr 2025 festgelegt werden, inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich seien. (Deutscher Bundestag: ra)







eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 09.12.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen