Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet


Arbeit und juristische Bewertungen einzelner Beiträge in den sozialen Netzen durch die Bundesregierung in Gestalt der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt
Im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion prüft die ZMI BKA laut Vorlage die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte




Um die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" im Bundeskriminalamt (ZMI BKA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/9032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8815). Danach wurden der Meldestelle bis Ende September dieses Jahres insgesamt knapp 13.730 Meldungen übermittelt.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland seit dem 1. Februar 2022 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, "bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem BKA zu übermitteln". Zur Entgegenahme dieser Meldungen habe das BKA die ZMI BKA eingerichtet. In der Praxis seien dem BKA allerdings von den Telemediendiensteanbietern bislang noch keine entsprechenden Meldungen übermittelt worden.

Unabhängig vom Vorgehen der Telemediendiensteanbietern hat die ZMI BKA den Angaben zufolge zum 1. Februar 2022 ihren Wirkbetrieb mit freiwilligen Kooperationspartnern aufgenommen. Der Wirkbetrieb umfasse derzeit die Kooperation mit der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der Meldestelle "REspect!" der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, den Landesmedienanstalten der Bundesländer sowie den der Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main.

Im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion prüft die ZMI BKA laut Vorlage die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die ZMI BKA führe dabei keine eigenen Ermittlungen durch, sondern ermögliche durch ihr Handeln eine Strafverfolgung in den Ländern. Ebenso werde über diesen Prozess in Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten eine Löschung der der ZMI BKA gemeldeten und in der Regel noch im Internet sichtbaren strafbaren Inhalte beim Anbieter der jeweiligen Webseite oder Plattform angestoßen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 02.02.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen