Verbraucherschutz für Menschen mit Behinderungen


Verbraucherverband muss behindertengerecht arbeiten
Grundzüge des Behindertengleichstellungsgesetzes anwenden




Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist nach Angaben der Bundesregierung an die Einhaltung der Bestimmungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und deren Organisationen gebunden. Die Wahrung der Interessen der schwerbehinderten Menschen sowie ihre Beratung und Unterstützung innerhalb des vzbv stelle die Schwerbehindertenvertretung des Verbandes sicher, heißt es in der Antwort (20/9912) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9622) der zwischenzeitlich aufgelösten Linksfraktion.

In den besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides für die institutionelle Förderung des vzbv sei geregelt, dass der Verband mit seinem Wirtschaftsplan die Grundzüge des Behindertengleichstellungsgesetzes anwenden solle. Ferner sei der Verband auf die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz hingewiesen worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Verbraucherschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, um die Menschen bestmöglich zu unterstützen. Dafür stehen die 16 Verbraucherzentralen sowie die Mitgliedsverbände den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Beratung und Information zur Seite, so der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Wolfgang Schuldzinski, in seinem Vorwort zum Jahresbericht 2022 (vzbv legt Jahresbericht 2022 vor | Verbraucherzentrale Bundesverband). Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Verbraucherschutzes erhielt der Verband im Jahr 2022 Zuwendungen (institutionelle Förderung) vom Bund in Höhe von über 21 Mio. Euro, und fast alle Projekte wurden überwiegend vom Bund in einem Umfang von rund 30 Mio. Euro gefördert.

Wenige Informationen findet man nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller im Jahresbericht und auf der Homepage des Verbandes, in welcher Weise die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen berücksichtigt werden, um auch diesem Personenkreis im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Selbstbestimmung, volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und Chancengleichheit zu ermöglichen. Dabei geht es u. a. um Informationen zur Barrierefreiheit, zum "universellen Design" bei Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen (siehe auch Artikel 2, 3 und 9 der UN-BRK). Und es geht um die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK sowie den Artikeln 8 und 29 b). Bei Betrachtung des Jahresberichtes fällt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auf, dass keine Behindertenorganisationen unter den Mitgliedern, Mitgliedschaften und Gremien zu finden sind und im Organigramm des Verbandes keine Personen und Strukturen als Ansprechpartner spezifischen Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in Verbraucherschutzfragen ausgewiesen sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 09.01.24
Newsletterlauf: 05.04.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen