Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Bereitstellung staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater Wallets im Rahmen der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO)
Entwicklung digitaler IDs: Der Grundstein wurde in Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion gelegt
Um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung der EU für eine europäische digitale Identität geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8201) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8040). Danach übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb der Bundesregierung "die Gesamtfederführung für die Abstimmung der eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste)". Inhaltlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat für das Kapitel II (Kapitelbezeichnung gemäß Verordnungsentwurf "European Digital Identity Wallet") zuständig, im Übrigen das BMDV, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die gleiche Aufgabenverteilung gelte für die nationale Umsetzung.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-2.0-Verordnung (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität, COM(2021) 281 final) und der entsprechenden Einigung vom 29. Juni 2023, eine EU Digital Identity Wallet (EUdi-Wallet), sind auch die europäischen Mitgliedstaaten in der Pflicht, sich umso eingehender mit der Thematik der digitalen Identitäten zu befassen und bestehende eigene Planungen auf Konformität mit EU-Regelungen zu überprüfen.
Zentral hierfür sind die Entwicklung digitaler IDs und die elektronische Nutzung des Personalausweises. Der Grundstein wurde in Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion gelegt. Zu Zwecken der Weiterentwicklung arbeitet die Bundesregierung momentan an mehreren Konzepten zur Umsetzung der eID. Dazu gehören die sogenannte Smart-eID, der digitale Personalausweis und die Konzeption einer EUdi-Wallet.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 13.11.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.