Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)


Dissens zu Reformvorschlägen zur betrieblichen Mitbestimmung
Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung - Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung - Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte



Die von der Linksfraktion in verschiedenen Anträgen (20/5405, 20/5406, 20/5587) erhobene Forderung nach einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mit dem Ziel einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates trifft bei Sachverständigen und Verbänden auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich.

Die geforderten Änderungen seien empirisch nicht fundiert und könnten auch mit Blick auf grundsätzliche ökonomische Überlegungen nicht überzeugen, hieß es von Seiten des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Dies gelte unter anderem für die Annahme, dass der Verbreitungsgrad von Betriebsräten alleiniger Maßstab für die Partizipation von Beschäftigten sei und ein geringerer Verbreitungsgrad demzufolge ein Partizipationsdefizit anzeige.

Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) sieht man durchaus Reformbedarf. Nicht aber in die von den Linken vorgeschlagene Richtung. In den Anträgen würden weitere erhebliche Verschlechterungen der Betriebsverfassung vorgeschlagen, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen würden, hieß es. Wichtig sei es, Chancen und Herausforderungen, die zum Beispiel mit der Globalisierung und Digitalisierung verbunden sind, zu nutzen.

Die derzeit geltenden Regelungen zur Mitbestimmung enthalten aus Sicht von Gesamtmetall, dem Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, eine Balance zwischen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten, die sich - auch im internationalen Vergleich - auf sehr hohem Niveau bewegten. Diese Balance dürfe nicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden, um keine Standortnachteile zu generieren.

Unterstützt werden die Anträge vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Angesichts der fundamental geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch der Arbeitsbedingungen für Betriebsräte sei das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2022 ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gewesen. Benötigt wird aus Sicht des DGB aber eine "echte" Reform, die "adäquate Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit findet, indem sie die Interessenvertretungen stärkt". Dazu habe der DGB eigene Vorschläge zur Reform des BetrVG gemacht.

Eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung müsse die Umstände eines modernen Arbeitslebens berücksichtigen und die Digitalisierung im Interesse von Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer bestmöglich nutzen, fordert der IT-Branchenverband Bitkom. Ziel der Reform müsse es sein, Prozesse zu beschleunigen und nicht die Einführung neuer Technologien zu verzögern. Verlangt wird unter anderem, Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten zu ermöglichen.

Nach Einschätzung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung ist die sinkende Abdeckung bei der betrieblichen Mitbestimmung sehr bedenklich. Die Ursachen dafür seien vielgestaltig. Dazu gehöre der Rückzug von Unternehmen aus der Sozialpartnerschaft. Auch würden Betriebsratsgründungen gezielt verhindert. Die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sei aber auch deshalb wichtig, weil es zur Festigung des demokratischen Prinzips beitrage, wenn Menschen erleben, dass sie eine Stimme bei der Gestaltung ihrer Lebensumgebung haben.

Positiv zu bemerken sei, so der Einzelsachverständige Kai-Uwe Hemmerich, Betriebsratsvorsitzender der Heubach Colorants Germany GmbH, dass einige der Forderungen des DGB-Entwurfs sich in den vorliegenden Anträgen wiederfänden. So sei es zutreffend, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- und Initiativrecht für Maßnahmen benötige, die den Umweltschutz im Betrieb betreffen. Zudem sollten in Betrieben ab 100 Beschäftigten Umweltausschüsse gegründet werden.

Auch aus Sicht des Einzelsachverständigen Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist eine Verstärkung des Mitbestimmungsrechts zu dieser Thematik dringend notwendig. Auf Seiten der Beschäftigten gebe es zu der Thematik des Umwelt- und Klimaschutzes viel ungenutztes Wissen und viele Ideen, die nicht zuletzt auch im Ergebnis der Beschäftigungssicherung und der guten Positionierung des Unternehmens am Markt und der Vermeidung staatlicher Eingriffe dienen könnten.

Ralf Scholten, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Einzelsachverständiger geladen, sieht Betriebsräte bei der Digitalisierung und speziell im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) schnell an ihre Grenzen kommen. Es brauche daher einen viel leichteren Zugang zu Qualifizierungen für sie auf diesem Gebiet. Ansonsten könnten Betriebsräte die Sprache der Experten gar nicht sprechen.

Der Einzelsachverständige Cosimo Damiano Quinto, langjähriger Betriebsratsvorsitzender der Modekette H&M, begrüßte die Vorschläge der Fraktion Die Linke. Zukunftsplanungen dürften nicht Kapitalinteressen überlassen werden, betonte er. Vielmehr müsse das Betriebsverfassungsgesetz so geändert werden, dass Beschäftigte die Frage, wie sie zukünftig arbeiten und damit verbunden, wie sie leben wollen, mitbestimmt gestalten können. Zur Würde des Menschen zähle schließlich, dass Beschäftigte keine bloßen Objekte unternehmerischer Planungen bleiben, sondern selbst zu Gestaltern ihrer Arbeits- und somit Lebensbedingungen werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 17.11.23


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