PIN-Rücksetzbrief digitalisieren
Einstellung des PIN-Rücksetzdienstes für den Online-Ausweis
Im Rahmen der von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getragenen Bundesregierung erfolgten Prioritätensetzung sei der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nach Ansicht der Fragesteller plötzlich und ohne Vorwarnung
Um die Nutzung des Online-Ausweises geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10179). Die Abgeordneten wollen wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis ausgesetzt hat. Wie es in der Anfrage heißt, sollte mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis die Nutzung des digitalen Ausweises vereinfacht werden. Wer seinen PIN vergessen hatte oder überhaupt den Ausweis aktivieren wollte, habe seit Februar 2022 den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen können.
Im Rahmen der von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getragenen Bundesregierung erfolgten Prioritätensetzung sei der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nach Ansicht der Fragesteller plötzlich und ohne Vorwarnung zum 29. Dezember 2023 bis auf weiteres ausgesetzt worden.
Wie bisher könne jede Bürgerin und jeder Bürger den Online-Ausweis zwar weiterhin kostenlos aktivieren lassen oder einen neuen PIN beantragen, wenn dieser vergessen wurde - dafür sei in Zukunft aber zwingend ein Gang zum zuständigen Bürgerservice der jeweiligen Kommune erforderlich. Aus Sicht der Fragesteller werde diese Maßnahme der Bundesregierung die Nutzung des Online-Ausweises nicht fördern.
Weiter will die Fraktion unter anderem wissen, ob die Bundesregierung eine kostenpflichtige Einführung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes erwägt, ob es möglich wäre, den PIN-Rücksetzbrief zu digitalisieren, und ob eine Alternative zur jetzt abgeschafften PIN-Rücksetzlösung angeboten werden soll. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 16.04.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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