Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität


Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne



Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten.

Klar ablehnend zu den Plänen der Bundesregierung äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die deren stellvertretender Vorsitzender Frank Buckenhofer in der Anhörung vertrat. "In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen", sagte Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: "Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze."

Anders sah es Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Der Gesetzentwurf setze genau das um, was international von der Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF), gefordert werde, sagte Fuchs. "Deutschland erledigt damit seine Hausaufgaben." Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne. "Um neue Formen zu bekämpfen, müssen wir uns ausschließlich auf Geldwäsche fokussieren und Vortaten unberücksichtigt lassen", erklärte Fuchs. Der Staatsanwalt sprach sich ferner für die Möglichkeit einer vortatenunabhängigen Telekommunikationsüberwachung aus.

Auch Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, der Financial Intelligence Unit, lobte den Regierungsentwurf. "Deutschland muss sein System verbessern", forderte Thelesklaf, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption zeigten erfolgreiche Länder, dass es sinnvoll ist, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Das könne man mit dem Kampf gegen Geldwäsche vergleichen.

Positiv über das Regierungsvorhaben äußerte sich auch Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). "Fürs erste" sei der Arbeitsauftrag für die neue Behörde "ausreichend formuliert", sagte Wegner, ergänzte aber: "Die Praxis wird viele Konstellationen beinhalten, die hier noch nicht ausreichend geregelt sind."

Beispielsweise sei noch nicht klar, welche Institution Ansprechpartnerin für ausländische Partner sein solle. Es gebe Fälle, da seien sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. "Es wäre ratsam, einen Entscheidungsmechanismus zu haben, in den die beiden Ministerien integriert sind", sagte Wegner. FIU, Zoll und die neue BBF unterstehen dem Bundesfinanzministerium, das BKA dem Innenministerium.

Positiv äußerte sich Wegner zum Vorhaben des Unionsantrags, Kryptowährungen wie Bitcoin stärker zu beaufsichtigen. Kritik aus der Krypto-Community müsse man aushalten. Die Vorschläge im Unionsantrag dazu bezeichnete er als "richtige Stoßrichtung". Der von der SPD-Fraktion benannte Rechtswissenschaftler sprach sich ferner dafür aus, über eine Reform im Bereich der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung nachzudenken und nahm dabei Bezug auf einen Prozess in Berlin, bei dem die Staatsanwaltschaft versuchte, 77 Immobilien eines arabischen Clans einzuziehen.

Dies thematisiert auch die GdP-Stellungnahme. "Überlegungen, die eine Ermittlung verdächtiger Vermögen außerhalb des Strafrechts ermöglichen und die noch in den ursprünglichen Varianten vorangegangener Entwürfe - wenn auch äußerst unzureichend - verankert waren, finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Unionsantrag. Dabei sei ein Gesetz "zwingend erforderlich", das die Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren regle, schreibt die GdP mit Verweis auf den jüngsten Beschlüsse des Landgerichts Berlin. Die GdP fordert in diesem Zusammenhang eine eigene Finanzpolizei analog zu Italiens Guardia di Finanza.

Insgesamt waren zu der Anhörung zehn Sachverständige geladen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung finden sich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-pa-finanzen-finanzkriminalitaet-986256 . (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 17.04.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen