Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Auswertung der Preisbremsen und der Gewinnabschöpfung
Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10597) auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10349) zur Auswertung der Preisbremsen und Abschöpfung auf dem Energiemarkt hervor.
Mittlerweile habe sich die Situation an den Energiemärkten beruhigt und das Preisniveau bewege sich deutlich unter den Spitzen der Jahre 2022 und 2023. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen, heißt es weiter in der Antwort.
Auf die Frage nach der Höhe der monatlichen Einnahmen bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt sowie die Abschöpfung im Zuge des EU-Energiekrisenbeitrags teilt die Regierung mit, für den ersten Abrechnungszeitraum (Dezember 2022 bis März 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung von Überschusserlösen circa 509 Millionen Euro , für den zweiten Abrechnungszeitraum (April 2023 bis Juni 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung zwölf Millionen Euro .Hieraus resultiere ein Gesamtbetrag über beide Abrechnungszeiträume von etwa 521 Millionen Euro.
Hierbei handele es sich um die Angaben, die die vier Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der Zahlungseingänge über die Verteilnetzbetreiber oder über die direkt angeschlossenen Anlagenbetreiber erhalten haben. Die Einnahmen durch den EU-Energiekrisenbeitrag seien im Gesetzgebungsverfahren auf einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag geschätzt worden. Bis dato seien noch keine Anmeldungen eingegangen, die zu Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag geführt hätten. Zu Zufallsgewinnen außerhalb des Abschöpfungszeitraums seien keine abschließenden Aussagen möglich, so die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 13.06.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.