Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Auswertung der Preisbremsen und der Gewinnabschöpfung
Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10597) auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10349) zur Auswertung der Preisbremsen und Abschöpfung auf dem Energiemarkt hervor.
Mittlerweile habe sich die Situation an den Energiemärkten beruhigt und das Preisniveau bewege sich deutlich unter den Spitzen der Jahre 2022 und 2023. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen, heißt es weiter in der Antwort.
Auf die Frage nach der Höhe der monatlichen Einnahmen bei der Abschöpfung von Zufallsgewinnen auf dem Strommarkt sowie die Abschöpfung im Zuge des EU-Energiekrisenbeitrags teilt die Regierung mit, für den ersten Abrechnungszeitraum (Dezember 2022 bis März 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung von Überschusserlösen circa 509 Millionen Euro , für den zweiten Abrechnungszeitraum (April 2023 bis Juni 2023) betrugen die Einnahmen bei der Abschöpfung zwölf Millionen Euro .Hieraus resultiere ein Gesamtbetrag über beide Abrechnungszeiträume von etwa 521 Millionen Euro.
Hierbei handele es sich um die Angaben, die die vier Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der Zahlungseingänge über die Verteilnetzbetreiber oder über die direkt angeschlossenen Anlagenbetreiber erhalten haben. Die Einnahmen durch den EU-Energiekrisenbeitrag seien im Gesetzgebungsverfahren auf einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag geschätzt worden. Bis dato seien noch keine Anmeldungen eingegangen, die zu Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag geführt hätten. Zu Zufallsgewinnen außerhalb des Abschöpfungszeitraums seien keine abschließenden Aussagen möglich, so die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 13.06.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.