Bekämpfung von Steuerbetrug


Auf welche Weise plant die Bundesregierung den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, nachdem das so genannte Reverse-Charge-Verfahren auf europäischer Ebene abgelehnt wurde?
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat die Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug kritisiert - So verweigerte das deutsche Finanzministerium mit Hinweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage einen Prüfauftrag des europäischen Rechnungshofes


(18.03.08) - Nach der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerbetrug erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/8424). Die Bundesregierung soll unter anderem sagen, wie sich in den letzen fünf Jahren die jährlichen Einnahmeverluste aufgrund von Umsatzsteuerbetrug verändert haben und was sie unternommen hat, um den Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Gefragt wird ferner, welche Steuern die Regierung bei einer "vermehrten Steuerehrlichkeit" der Bürger in welchem Umfang senken will.

Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerbetrug
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat die Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug kritisiert. So verweigerte das deutsche Finanzministerium mit Hinweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage einen Prüfauftrag des europäischen Rechnungshofes. Von 6 929 an deutsche Finanzbehörden ergangenen Auskunftsersuchen seien 46,1 Prozentverspätet beantwortet worden. Außerdem kritisiert der Rechnungshof, dass in Deutschland die Aufgaben des zentralen Verbindungsbüros auf drei Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern aufgeteilt und die übrigen Mitgliedsstaaten nicht darüber informiert wurden, wer das Vermittlungsbüro leite.

1. Wie haben sich in den letzten 5 Jahren nach Ansicht der Bundesregierung die jährlichen Einnahmeverluste aufgrund von Umsatzsteuerbetrug verändert?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 16. Legislaturperiode ergriffen, um den Umsatzsteuerbetrug zu unterbinden?

3. Hält die Bundesregierung in Anbetracht des Ausmaßes des durch den Umsatzsteuerbetrug verursachten Schadens ihre Verweigerung einer Zusammenarbeit mit dem europäischen Rechnungshof für sinnvoll, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

4. Ist das Verhalten der Bundesregierung im Bereich der internationalen Bekämpfung von Steuerbetrug vorbildhaft, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

5. Welche Verbesserungsmöglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs gibt es aus Sicht der Bundesregierung und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

6. Auf welche Weise plant die Bundesregierung den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, nachdem das so genannte Reverse-Charge-Verfahren auf europäischer Ebene abgelehnt wurde?

7. Hält die Bundesregierung weiter an der Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Umsatzbesteuerung fest, und wenn ja, auf welche Weise und wann soll dieses eingeführt werden?

8. Welche Länder haben in den letzten 5 Jahren Prüfanfragen bzgl. Steuerbetrugs an deutsche (Finanz-)behörden gerichtet, und wie viele wurden davon mittlerweile beantwortet?

9. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Deutschland für Prüfanfragen ausländischer Finanzbehörden?

10. Wie hat sich die Anzahl der jährlichen Prüfanfragen ausländischer Finanzbehörden bezogen auf die letzten 5 Jahre entwickelt, die innerhalb von einem bzw. drei Monaten beantwortet werden konnten, und wie viele Anfragen konnten nicht innerhalb dieser Fristen beantwortet werden?

11. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung in den letzten 5 Jahren die Beantwortung von Prüfanfragen ausländischer Finanzbehörden verweigert und um die Anfragen welcher Länder bzw. Institutionen hat es sich dabei gehandelt?

12. Welche Gründe waren für die Verweigerung einer Zusammenarbeit mit diesen Ländern ausschlaggebend?

13. Welche Länder informiert die Bundesregierung routinemäßig über in Deutschland erzielte Kapitalerträge ihrer jeweiligen Staatsbürger, und welchen Ländern verweigert die Bundesregierung entsprechende Auskünfte?

14. Welches sind die Gründe für eine eventuell unterschiedliche Behandlung?

15. Welche Länder informieren Deutschland routinemäßig über die Kapitalerträge deutscher Staatsbürger bzw. überweisen entsprechende Steuern an den deutschen Staat, und welche verweigern eine entsprechende Zusammenarbeit?

16. Wie haben sich in den letzten 5 Jahren die Einnahmen aus den Überweisungen aus den im Ausland erzielten Kapitalerträgen deutscher Staatsbürger verändert, und wie verteilen diese sich auf die einzelnen Länder?

17. In wie vielen Fällen wurde in den letzten 5 Jahren die Beantwortung von Anfragen deutscher Finanzbehörden von ausländischen Institutionen verweigert, und um welche Länder bzw. Institutionen hat es sich dabei jeweils gehandelt?

18. Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, die Zuständigkeit für internationale Prüfaufträge auf drei Stellen zu verteilen, und beabsichtigt die Bundesregierung diese zusammenzufassen, wenn nein, warum nicht?

19. Welche gesetzgeberischen Schritte hat die Bundesregierung in der 15. bzw. 16. Legislaturperiode vorgeschlagen, um die internationale Zusammenarbeit deutscher Finanzbehörden bei der Bekämpfung von Steuerbetrug zu verbessern?

20. Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die jährlichen Einnahmen aus Verfahren wegen Steuerbetrugs entwickelt?

21. Wie hoch müssen die jährlichen Steuermehreinnahmen aufgrund eines Rückgangs bzw. einer vermehrten Aufklärung von Steuerstraftaten ausfallen, damit Bundesfinanzminister Steinbrück seine Ankündigung wahr macht und die Steuern senkt?

22. Welche Steuern plant die Bundesregierung in welchem Umfang bei einer vermehrten Steuerehrlichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu senken?
(Deutsche Bundestag: FDP: ra)


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