Nationale CSR-Strategie der Bundesregierung


Corporate Social Responsibility: Mit welcher Zielsetzung will die Bundesregierung ein Multi-Stakeholder-Forum zu CSR einrichten?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der CSR-Konferenz vom 29./30. April 2008?

(02.07.08) – Nicht erst seit dem Fall Nokia: Corporate Compliance und Corporate Social Responsibility stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander. Die FDP-Fraktion rückt eine vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Forschungsstudie zur Unternehmensverantwortung in den Blickpunkt. In einer Kleinen Anfrage (16/9661) wollen die Abgeordneten wissen, warum und mit welchem Ziel die Studie mit dem Titel "Corporate Social Responsibility (CSR) zwischen Markt und Politik" beauftragt hat (Anfang 2008 wurde diese Studie in Auftrag gegeben) und nach welchen Kriterien die Auftragsvergabe erfolgte.

Die FDP merkt hierzu an:
Im Laufe des Jahres sollen ein Multi-Stakeholder-Forum eingerichtet und eine nationale CSR-Strategie entwickelt werden. Den Auftakt hierfür bildete eine zweitägige Konferenz mit dem Titel
"Unternehmen in Verantwortung – Ein Gewinn für alle", die am 29./30. April 2008 in Berlin vom Institut für Organisationskommunikation (IFOK) und der Kommunikationsagentur Pleon organisiert und wissenschaftlich begleitet wurde.

Für eine nationale CSR-Strategie sind unter anderem ein Konzept für eine öffentliche Kennzeichnung von Unternehmen durch CSR-Label beziehungsweise Positivlisten und die Berufung eines so genannten im Gespräch.

Die FDP fragt die Bundesregierung:
1. Warum und mit welchem Ziel hat die Bundesregierung die Forschungsstudie "CSR zwischen Markt und Politik" in Auftrag gegeben?

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe zur Erarbeitung dieser Forschungsstudie?

3. Wann ist mit der Fertigstellung der Studie zu rechnen?

4. Welche Aufwendungen verursacht die Studie und welcher Haushaltstitel deckt diese ab?

5. Mit welcher Zielsetzung will die Bundesregierung ein Multi-Stakeholder-Forum zu CSR einrichten?
Wer soll Träger des Forums sein, und welchen Arbeitsauftrag soll es bekommen?

6. Welche Stakeholder-Gruppen sollen in das Multi-Stakeholder-Forum eingebunden werden?

7. Welches sind die Auswahlkriterien?

8. Welchen Fortschritt erwartet die Bundesregierung von diesem Forum gegenüber früheren Foren und den im Jahr 2001 gegründeten runden Tischen zu Verhaltenskodizes?

9. Wann soll der Unternehmens-Werte-Beirat durch die Bundesregierung berufen werden?

10. Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung die fünf Mitglieder dieses neuen Beirates auswählen?

11. Welche Aufgaben soll der Beirat erfüllen und wie häufig soll das Gremium tagen?

12. Wie sieht die Abgrenzung des Beirates gegenüber bestehenden Gremien (z. B. zum Rat für Nachhaltige Entwicklung) aus?

13. Welche bereits existierenden Güte- und Ethiksiegel kennt die Bundesregierung? Inwiefern würde sich ein von der Bundesregierung präferiertes CSR- bzw. "Unternehmens-Werte"-Label von diesen unterscheiden?

14. Welche Institution wird die Aufgaben rund um das Label wahrnehmen? Soll dazu eine Geschäftstelle im BMAS eingerichtet werden oder ist eine Vergabe dieser Aufgabe geplant?

15. Nach welchen Kriterien werden Unternehmen in diese Liste aufgenommen?

16. Befürwortet die Bundesregierung ein Überwachungsverfahren zur Prüfung und Bewertung unternehmerischen CSR-Engagements?
Falls ja, wie sollte ein solches Verfahren nach Auffassung der Bundesregierung ausgestaltet werden?

17. Soll ein solches Label für alle Unternehmensgrößen und Branchen gelten? Wie sollen die Besonderheiten von KMU berücksichtigt werden?

18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Unternehmen ein?

19. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Label und dem Vergaberecht?
Soll das geplante Label Nachweis für die Erfüllung des "sozialen Kriteriums" beim Vergaberecht sein?

20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten für solche Nachweis- und Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Label/ Positivliste ein?

21. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der CSR-Konferenz vom 29./30. April 2008?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?

22. Hat das BMAS oder das AA im Nachgang zur Konferenz mit einzelnen Stakeholder-Gruppen (Verbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften, NGOs, Politik, Unternehmen, Industrieverbände etc.) Gespräche geführt?
Wie schätzen diese das Vorhaben des BMAS ein?

23. Die Europäische Kommission betont in ihrer Definition von CSR die Freiwilligkeit gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

24. Warum hält es die Bundesregierung für erforderlich, eine nationale Strategie für die Verantwortung von Unternehmen zu entwickeln?
Lebt das freiwillige Engagement von Unternehmen nicht gerade davon, dass es der Kultur des jeweiligen Unternehmens entspricht und nicht einer politischen Vorgabe?

25. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das gesellschaftliche Engagement von deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich ein?

26. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position zum Thema CSR?
Inwieweit wird das BMAS bei seinem Vorgehen durch die anderen Ressorts unterstützt?

27. Wann ist mit der Fertigstellung des Konzepts für eine nationale CSR-Strategie zu rechnen?
Ab wann und durch wen soll dieses Konzept konkret umgesetzt werden?

28. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um beim Thema CSR an die Ergebnisse des G8-Treffens und des Heiligendamm-Prozesses im Jahr 2007 anzuknüpfen?

29. Worin drückt sich aus, dass Bundesregierung, Ministerien und Bundesbehörden wie Unternehmer und Bürger auch Corporate Citizen sind?

30. Plant die Bundesregierung ähnlich wie vor allem bei Großunternehmen üblich einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der Auskunft über die CSR-Aktivitäten der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden gibt?
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

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  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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