Sanktionen zur Qualitätssicherung bei Promotionen
Grünen-Fraktion: Plagiate und Täuschungsversuche bei Dissertationen seien vielmehr ein "Angriff auf das Kernanliegen der Wissenschaft"
Plagiate: Bund sieht wenig Handlungsspielräume bei Qualitätssicherung in Wissenschaft
(17.06.11) - Die Handlungsmöglichkeit des Bundes in Fragen der Qualität von wissenschaftlichen Arbeiten ist begrenzt. Das wurde bei einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich. Die Abgeordneten beschäftigten sich mit zwei Anträgen aus den Oppositionsfraktionen. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (17/5758) unter anderem auf, mit den Bundesländern Kriterien zu Definition, Umgang und Ahndung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auszuarbeiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrer Vorlage (17/5195) für Maßnahmen zum Schutz vor Täuschung in der Wissenschaft sowie Empfehlungen für mögliche Konsequenzen und Sanktionen zur Qualitätssicherung bei Promotionen aus.
"Es geht nicht um Bagatelldelikte", betonte die Grünen-Fraktion im Ausschuss. Plagiate und Täuschungsversuche bei Dissertationen seien vielmehr ein "Angriff auf das Kernanliegen der Wissenschaft", der dem im Ausland guten Ruf deutscher Doktoranden schade. Die Fraktion forderte Empfehlungen der Bundesregierung etwa zur frühen Sensibilisierung von Studierenden und zur Vereinheitlichung von Qualitätsstandards. Zudem sprach sie sich für Modellversuche aus, etwa um anonymisierte Verfahren zu testen.
Nicht nur Dissertationen müssten im Fokus stehen, sondern die Gesamtheit wissenschaftlicher Arbeiten, betonte die SPD-Fraktion den Unterschied ihres Antrags zu dem der Grünen. "Vielleicht ist dort eine veränderte Kultur nötig." In Deutschland gebe es beispielsweise Defizite in der bundesweiten Definition zu Umgang und Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Studenten würden unter Umständen anders behandelt als Doktoranden und Professoren.
Die Diskussion zu diesem Thema sei richtig, da es sich "um eine Schwäche im Gesamtsystem und nicht nur um prominente Einzelfälle handelt", erklärte die CDU/CSU-Fraktion. Jedoch verzichtete sie auf die Nennung konkreter Maßnahmen. Wenn die Autonomie von Wissenschaft und Hochschulen erhalten bleiben solle, könne der Bund nur Vorschläge machen, hieß es. "Wir spielen faktisch eine beratende Rolle, wenn überhaupt."
Politische Regeln könnten nicht von oben in die Hochschulen gebracht werden, erklärte auch die FDP-Fraktion. Dies kollidiere mit der Eigenverantwortlichkeit des Wissenschaftssystems. Die Fraktion sprach sich nachdrücklich gegen Sanktionen aus.
Auch die Fraktion Die Linke betonte das "Grundproblem, dass wir zwar Impulse geben können, aber nicht originär zuständig sind". Die vorliegenden Anträge seien in einigen Bereichen dennoch zu oberflächlich. So müsste ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass auch die Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessert werden, um keinen zusätzlichen Druck aufzubauen, der wissenschaftliches Fehlverhalten unter Umständen fördern könnte. (Deutscher Bundestag: ra)
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