Mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden
Bundesregierung will keine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie
Eine solche europäische Richtlinie sei nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar sei
(17.02.12) - Die Bundesregierung spricht sich gegen eine gemeinsame EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie aus. In eine Antwort (17/8478) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/8295) erklärt sie, dass eine solche europäische Richtlinie nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität – also dem Anliegen, bestimmte Aufgaben auf der möglichst niedrigsten Ebene zu erledigen – nicht vereinbar sei.
Außerdem sei eine solche gesetzliche Bestimmung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden und würde hohe Folgekosten bedeuten. Der Bundesregierung sind zudem momentan auch keine neuen Entwürfe der EU-Kommission oder der EU-Präsidentschaft für eine neue Bodenschutzrichtlinie bekannt, schreibt die Regierung weiter.
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass sie einen hohen Bodenschutzstandard in allen Ländern sehr begrüße. Ihrer Meinung nach ist eine "Vertiefung der thematischen Bodenschutzstrategie" dafür aber ein ausreichendes Instrument. Daher sieht die Regierung, schreibt sie in ihrer Antwort weiter, auch derzeit keinen Änderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz, im Baugesetzbuch oder im Düngegesetz. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.