Absetzbarkeit von Abfindungen
Antrag: Bündnis 90/Die Grünen wollen "Gehaltsexzesse" unterbinden
Steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden
(05.03.10) - Die Mitfinanzierung "überhöhter" Gehälter und Abfindungen durch die Steuerzahler soll beendet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher in einem Antrag (17/794), die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen auf eine Million Euro je Fall zu begrenzen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden. Darüber hinausgehende Bezüge sollten nur noch zur Hälfte absetzbar sein.
Außerdem verlangt die Fraktion in ihrem Antrag, dass variable, an den Unternehmenserfolg geknüpfte Gehaltsbestandteile höchstens ein Viertel des Gesamtgehaltes ausmachen dürften. Erfolgsbeteiligungen sollten grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens anknüpfen.
Aktienoptionen dürften daher erst nach zehn Jahren eingelöst werden. Die Höhe der Gehälter von Vorstandsmitgliedern solle auf jeden Fall veröffentlicht werden müssen. Nach den Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen soll auch die Haftung gegenüber geschädigten Anlegern für falsche Informationen bei der Anlageberatung ausgeweitet werden.
Um die Kontrolle durch den Aufsichtsrat effektiver zu gestalten, schlägt die Fraktion vor, dass Vorstandsmitglieder erst nach fünf Jahren in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens berufen werden können sollten. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate soll auf maximal fünf je Person begrenzt werden.
Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Hinweis, auch unverhältnismäßig hohe und nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen hätten die Finanzkrise vorangetrieben. Das persönliche Haftungsrisiko der Verantwortlichen sei bislang gering. Im Finanzsektor "konnten einzelne Mitarbeiter durch ein riskantes Verhalten Millionen verdienen, das ihren Instituten langfristig schadete", schreibt die Fraktion und wirft der Bundesregierung vor, die bisher beschlossenen gesetzlichen Änderungen seien weitgehend wirkungslos geblieben. (Deutscher Bundestag: ra)
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