Medikamente: Modell der Preisfestsetzung


Die Linke legt Konzept zur Preisbildung bei Arzneimitteln vor
"Das gesellschaftliche Interesse berücksichtigt den Grad der Wirksamkeit und die Schwere sowie die Häufigkeit der Erkrankung"


(16.07.10) - Die Fraktion Die Linke will zur Senkung der Arzneimittelpreise den therapeutischen Nutzen von neuen Medikamenten in den Mittelpunkt rücken. In einem Antrag (17/2324) verlangen die Abgeordneten, Studien müssten bereits vor der Zulassung beginnen.

Werde aufgrund der Ergebnisse dieser Studien festgestellt, dass es sich bei dem neuen Medikament um einen sogenannten therapeutischen Solisten handelt, zu dem es keine Alternative gibt, solle die zuständige Bundesbehörde einen Preis nach den Kriterien Entwicklungskosten und gesellschaftliches Interesse ermitteln. "Das gesellschaftliche Interesse berücksichtigt den Grad der Wirksamkeit und die Schwere sowie die Häufigkeit der Erkrankung", schreiben die Linksparlamentarier.

Handele es sich bei dem neuen Medikament um ein innovatives Arzneimittel ohne den Status eines "therapeutischen Solisten" soll eine Schnellbewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erfolgen, heißt es in dem Antrag weiter. Anhand des Ergebnisses soll dann die Bundesbehörde einen Preis festlegen, der bis zum Abschluss einer vollumfänglichen Kosten-Nutzen-Analyse gilt. Falls für das neue Arzneimittel zum Zeitpunkt der Zulassung kein Zusatznutzen zu bestehenden Mitteln ersichtlich ist, will Die Linke für dieses Medikament einen Preis nach den jeweiligen Festbeträgen festlegen.

Als Festbeträge werden die Höchstgrenzen bezeichnet, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel bezahlen. Die Linke schreibt, die Hersteller hätten dann die Möglichkeit anhand weiterer Studien zusätzlichen medizinischen Nutzen nachzuweisen.

Im Antrag heißt es weiter, das Modell der Preisfestsetzung finde auch bei Arzneimitteln Anwendung, die im stationären Bereich verordnet werden. Anreize für das Verordnen bestimmter Arzneimittel in Krankenhäusern aufgrund der aktuellen Einkaufskonditionen seien nicht akzeptabel. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Koalition will bei Arzneimitteln sparen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen