Medikamente: Modell der Preisfestsetzung


Die Linke legt Konzept zur Preisbildung bei Arzneimitteln vor
"Das gesellschaftliche Interesse berücksichtigt den Grad der Wirksamkeit und die Schwere sowie die Häufigkeit der Erkrankung"


(16.07.10) - Die Fraktion Die Linke will zur Senkung der Arzneimittelpreise den therapeutischen Nutzen von neuen Medikamenten in den Mittelpunkt rücken. In einem Antrag (17/2324) verlangen die Abgeordneten, Studien müssten bereits vor der Zulassung beginnen.

Werde aufgrund der Ergebnisse dieser Studien festgestellt, dass es sich bei dem neuen Medikament um einen sogenannten therapeutischen Solisten handelt, zu dem es keine Alternative gibt, solle die zuständige Bundesbehörde einen Preis nach den Kriterien Entwicklungskosten und gesellschaftliches Interesse ermitteln. "Das gesellschaftliche Interesse berücksichtigt den Grad der Wirksamkeit und die Schwere sowie die Häufigkeit der Erkrankung", schreiben die Linksparlamentarier.

Handele es sich bei dem neuen Medikament um ein innovatives Arzneimittel ohne den Status eines "therapeutischen Solisten" soll eine Schnellbewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erfolgen, heißt es in dem Antrag weiter. Anhand des Ergebnisses soll dann die Bundesbehörde einen Preis festlegen, der bis zum Abschluss einer vollumfänglichen Kosten-Nutzen-Analyse gilt. Falls für das neue Arzneimittel zum Zeitpunkt der Zulassung kein Zusatznutzen zu bestehenden Mitteln ersichtlich ist, will Die Linke für dieses Medikament einen Preis nach den jeweiligen Festbeträgen festlegen.

Als Festbeträge werden die Höchstgrenzen bezeichnet, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel bezahlen. Die Linke schreibt, die Hersteller hätten dann die Möglichkeit anhand weiterer Studien zusätzlichen medizinischen Nutzen nachzuweisen.

Im Antrag heißt es weiter, das Modell der Preisfestsetzung finde auch bei Arzneimitteln Anwendung, die im stationären Bereich verordnet werden. Anreize für das Verordnen bestimmter Arzneimittel in Krankenhäusern aufgrund der aktuellen Einkaufskonditionen seien nicht akzeptabel. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Koalition will bei Arzneimitteln sparen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen