Finanzkrise und fehlgeleitete Vergütungssysteme


Sachverständige einig: Finanzkrise durch überhöhte Boni-Zahlungen der Banken mitverursacht
Boni-Zahlungen: Nach Ansicht der BaFin könne in bestehende Verträge dann eingegriffen werden, wenn die Boni noch nicht ausgezahlt worden seien


(16.06.10) - Überhöhte Bonus-Zahlungen im Bankenbereich sind eine der Ursachen der Finanzkrise, darin war sich die Mehrheit der Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses einig.

"Die Vermutung, das Entstehen der Finanzkrise ist durch fehlgeleitete Vergütungssysteme begünstigt worden, ist mittlerweile auch durch erste wissenschaftliche Untersuchungen belegt", sagte Professor Christoph Kaserer (Technische Universität München) in der Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291, 17/1457).

Ziel des Gesetzentwurfes ist die Begrenzung der Boni-Zahlungen für Banker und Manager von Versicherungen. Details sollen in zwei noch zu erlassenden Rechtsverordnungen des Bundesfinanzministeriums geregelt werden. In der Anhörung ging es ebenfalls um einen Antrag der Linksfraktion (17/452), die eine Steuer auf die Boni in der Finanzbranche verlangt, und um einen Antrag der SPD-Fraktion (17/526), die die steuerliche Abzugsmöglichkeit überhöhter Boni-Zahlungen einschränken will.

Kaserer sagte weiter, Vergütungssysteme mit einer asymmetrischen Chancen-/Risikoverteilung (Hohe Boni bei Erfolg, bei Misserfolg keine Nachteile) hätten zu einer "exzessiven Risikobereitschaft bei Banken und anderen Finanzdienstleistern" geführt.

Andererseits wies Kaserer aber darauf hin, dass es auch variable Vergütungssysteme mit positiver Wirkung gebe: "Umgekehrt kann man zeigen, dass der Einkommensanteil aus variablen Vergütungssystemen, die an die Aktienkursentwicklung gekoppelt sind, wodurch negative Kursentwicklungen auf das Vermögen des Managers durchschlagen, mit höheren Kernkapitalquoten einhergingen."

Ulrich Thielemann vom Institut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen erklärte, ohne die Boni-Systeme hätten Bankenmitarbeiter keinen Anlass gehabt, riskante Kettenverbriefungen vorzunehmen. Eine Begrenzung der variablen Vergütung ist laut Thielemann besser als eine nachträgliche Besteuerung. Auch eine Finanzaktivitätssteuer, die Boni und Banken-Gewinne erfassen würde, sei keine Alternative.

Professor Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen bemängelte der Entwurf beschränke sich "auf die Selbstbeschädigung von Finanzinstituten durch überhöhte langfristige Risikoübernahme für kurzfristige Gewinnziele".

Zu dem in der Krise aber bedeutenderen Anleger- und Verbraucherschutz werde nicht beigetragen. So müssten Banker für Verbraucher schädliche Transaktionen durchführten, weil die Vergütungssysteme dies verlangen würden. Auch werde nichts dagegen getan, dass Bankmitarbeiter Bonuspunkte bekommen würden, "wenn sie Kunden betrügen".

Durch den Gesetzentwurf würden Eingriffsmöglichkeiten für Behörden geschaffen, ohne dass gesagt würde, was sie tun sollten. Aber ausgerechnet beim Verbraucherschutz habe sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Vergangenheit nicht besonders hervorgetan.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Verdi begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Das unverantwortliche Renditerennen werde durch fragwürdige Anreiz- und Vergütungssysteme beflügelt, erklärte der DGB. Beide Gewerkschaften forderten jedoch eine genauere Eingrenzung des Entwurfs, damit nicht in variable Gehaltsbestandteile, die durch Tarifverträge geregelt seien, eingegriffen werde.

Das wäre "Tarifzensur", warnte der DGB. Nach Angaben von Verdi ist das Schadenspotenzial durch in Tarifverträgen geregelte Sonderzahlungen minimal. Es gehe dabei oft nur um ein paar tausend Euro Sonderzahlungen. Diese Summen stünden in keinem Verhältnis zu den Vergütungen für ein Vorstandsmitglied der Deutschen Bank.

Auch Professor Peter Hanau (Universität Köln) warnte vor einer "intensiven Tarifzensur", wenn Tarifverträge in das Gesetz einbezogen werden würden.

Der Zentrale Kreditausschuss äußerte Bedenken, ob in bestehende Verträge von Bankern eingegriffen werden könne.

Nach Ansicht der BaFin kann in bestehende Verträge dann eingegriffen werden, wenn die Boni noch nicht ausgezahlt worden sind. Das sei eine "unechte Rückwirkung".

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft wies darauf hin, im Bereich der Versicherungen habe es keine Probleme mit Vergütungssystemen gegeben. Das sei auch Ausfluss bereits seit langem existierender Regelungen. Man fühle sich jetzt "zu Unrecht reguliert". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen