SPD fordert Revision der Entsenderichtlinie


Arbeitnehmerentsendegesetz: Lohndumping verhindern und Arbeitnehmerschutz realisieren
Dem Grundsatz "Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort" solle Rechnung getragen werden


(10.06.10) - Die SPD-Fraktion fordert eine Revision der Entsenderichtlinie. In einem Antrag (17/1770) verlangt sie von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die grundlegende Zielsetzung dieser Richtlinie, "nämlich die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ohne Lohndumping und den Arbeitnehmerschutz", stärker hervorgehoben werde.

Die Entsenderichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Arbeitnehmereinsatz bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie regelt, ob und unter welchen Bedingungen bei einer Entsendung von Arbeitnehmern die Vorschriften des Gastlandes zu Entgelt und Arbeitsbedingungen Vorrang haben gegenüber möglichen Gesetzen und anderen Bestimmungen des Herkunftslandes.

Die SPD-Fraktion fordert unter anderem, dass dem Grundsatz "Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort" Rechnung getragen werden soll. In allen Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene, die Fragen der Entsendung berührten, müsse "das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und kollektive Maßnahmen verankert werden", heißt es weiter.

Die Entsenderichtlinie solle "entsprechend ihrer ursprünglichen Ausrichtung wieder ein Mindeststandard" werden. Gesetzlich und tarifvertraglich beschlossene Standards, die über die in der Richtlinie verankerten Mindestbedingungen hinausgingen, dürften nicht durch die Entsenderichtlinie verhindert werden, solange die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von in- und ausländischen Unternehmen gewährleistet sei, schreiben die Parlamentarier. Zudem verlangen sie eine "klare Definition" von "grenzübergreifenden Dienstleistungen". "Briefkastenfirmen" mit Sitz im Ausland, die lediglich zur Umgehung von arbeitsrechtlichen Bedingungen gegründet würden, müssten verhindert werden.

Die Entsenderichtlinie wurde in Deutschland mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz umgesetzt, in dem Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für einzelne Branchen geregelt sind. Die SPD-Fraktion fordert nun, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten, “damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen insbesondere im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen", heißt es in dem Antrag weiter.

Mit mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes sei die Entsenderichtlinie zur "Maximalrichtlinie" erhoben worden, begründet die SPD-Fraktion ihren Vorstoß. "Danach sehe die Entsenderichtlinie ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedsstaaten nicht hinausgehen dürfen", heißt es weiter.

Mit den Entscheidungen habe der Gerichtshof zudem die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, wie insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit über zentrale soziale Grundrechte wie etwa Tarifautonomie und gewerkschaftliches Streikrecht gestellt. Mit einem Zusatzprotokoll zu den Verträgen sollte zumindest die prinzipielle Gleichrangigkeit des Sozialen und der sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarktes wiederhergestellt werden, schreibt die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen