AfD will Klage gegen EZB-Anleihenkäufe


Einhaltung des Verfassungs- und EU-Vertragsrechts bei der Euro-Stabilisierung sowie bei den Vorschlägen für eine Fiskalunion und für einen EU-Finanzminister
Die AfD-Fraktion erinnert daran, dass die von europäischen Verträgen und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Bedingungen durch die aktuelle Politik der "gewaltigen" Anleihenkaufprogramme verletzt würden



Die Deutsche Bundesregierung soll gegen sämtliche Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2015 zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen sowie von Derivaten vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Dies fordert die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) in einem Antrag (19/27).

Die AfD-Fraktion erinnert daran, dass die von europäischen Verträgen und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Bedingungen durch die aktuelle Politik der "gewaltigen" Anleihenkaufprogramme (Asset Purchase Programme - APP) verletzt würden. Verwiesen wird darauf, dass inzwischen selbst das "sehr Euro- und EU-freundliche" Bundesverfassungsgericht gravierende Bedenken im Hinblick auf das deutsche Verfassungsrecht wie auch auf die europäischen Verträge von Maastricht und Lissabon geäußert habe.

Mit einem Vorlagebeschluss vom 18. Juli 2017 habe das Verfassungsgericht beim Europäischen Gerichtshof angeregt, festzustellen, dass die inzwischen über zwei Billionen Euro ausmachenden Staatsanleihenkäufe über die "Public Sector Purchase Programme"(PSPP) vertrags- und verfassungswidrig seien. "Die EZB hat diese Anleihemärkte zugunsten der sogenannten Euro-Südländer und mit hohem Anteil zulasten künftiger deutscher Steuerzahler heute faktisch planwirtschaftlich monopolisiert und marktwirtschaftlich dysfunktionalisiert", stellt die AfD-Fraktion fest.

In Absprache mit dem deutschen Vertreter im EZB-Rat soll die Bundesregierung das sofortige Auslaufen insbesondere der PSPP-Programme sowie der weiteren APP-Programme "unmissverständlich anmahnen". Die AfD-Fraktion verlangt, mit dem Vertreter der Bundesbank im EZB-Rat zu beraten, wie dem Anliegen Nachdruck verliehen werden könne. "Deutschland könnte etwa die Rückführung des sogenannten Target-Kontos der Deutschen Bundesbank bei dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) auf seinen ursprünglichen Zweck als kurzfristiges Verrechnungskonto für zwischenstaatliche Finanzsalden anmahnen, wie es bis 2007 der Fall war", erläutert die Fraktion. Diese Höhe des Targetsaldos von derzeit 879 Milliarden Euro sei eine "hochgefährliche Absurdität".

Auch zu den Vorstellungen des französischen Präsidenten Macron "für einen Kollektivhaushalt aller europäischen Länder samt EU-Finanzminister und weiterer kollektiver Haftungsvehikel" nimmt die AfD-Fraktion Stellung und bezeichnet sie als "eine absehbar rechtswidrige Zumutung". Die Bundesregierung wird aufgefordert, "insbesondere Frankreich über alle verfügbaren Kanäle der Bundesregierung und über die EU-Institutionen glaubhaft und frühzeitig zu signalisieren, dass Deutschland auch auf finanziellem Gebiet seine Souveränität künftig nicht mehr zu großen Teilen ,europäisieren' und damit aufgeben wird".

Alle Planungen für die "Vereinigten Staaten von Europa" würden eklatant gegen das Demokratieprinzip verstoßen, sofern nicht der Wille oder deutschen und der anderen europäischen Bürger festgestellt werde. "Ein aus souveränen Nationen bestehender europäischer Staatenverbund ist der einzig legale und demokratische Rahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 15.12.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen