Veröffentlichung von Nebeneinkünften


Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
Die Bevölkerung hat Anspruch darauf, zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen



Die Fraktion Die Linke plädiert für eine Änderung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Wie die Fraktion in der Begründung eines entsprechenden Antrags (19/12) schreibt, haben die darin vorgeschlagenen Änderungen der Verhaltensregeln zum Inhalt, die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten transparenter zu gestalten.

Danach soll die bereits als Möglichkeit vorgesehene Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Rechtsanwälten nach Branchen nun als Verpflichtung ausgestaltet werden. Ein weiterer Änderungsvorschlag zielt laut Vorlage darauf ab, dass die Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten "zukünftig betragsgenau (auf Euro und Cent)" veröffentlicht werden.

Begründet wird der Antrag u.a. wie folgt:
Die vorgeschlagenen Änderungen der Verhaltensregeln haben zum Inhalt, die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages transparenter zu gestalten. Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007, Az. 2 BvE
1/06 u. a., Absatz 271).

Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sind für die Öffentlichkeit offensichtlich von erheblichem Interesse. Diesbezügliche Kenntnis ist nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig. Sie sichert auch die Fähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder, unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten, das Volk als Ganzes zu vertreten und das Vertrauen der Bürger in diese Fähigkeit, letztlich in die parlamentarische Demokratie. Die Bevölkerung hat Anspruch darauf, zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 15.12.17


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