Gesetzentwurf: Grüne wollen Sammelklagen
Die mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffene Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche, durch die Einführung eines Gruppenverfahrens soll verallgemeinert und in die Zivilprozessordnung integriert werden
Anwendung rechtswidriger Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidriger Praktiken, fehlerhafter Anlageberatung und andere Rechtsverstöße beseitigen
Kurz vor der Bundestagswahl am 24. September und der letzten Plenarsitzung am 5. September haben die Grünen einen Vorstoß zur Einführung von Sammelklagen unternommen. Als Konsequenz aus dem Abgasskandal hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf "zur Einführung von Gruppenverfahren" (18/13426) im Deutschen Bundestag eingebracht.
Sie wollten damit "insbesondere zwei Problemen entgegentreten", schreiben die Abgeordneten: "Erstens dem Problem des mangelnden Zugangs zum Recht bei - auch kleineren - massenhaft auftretenden Individualschäden und - damit verbunden - zweitens dem daraus folgenden Defizit bei der Rechtsdurchsetzung."
Der Gesetzentwurf verfolgt drei Ziele: Erstens soll die mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffene Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche, durch die Einführung eines Gruppenverfahrens, verallgemeinert und in die Zivilprozessordnung integriert werden. Zweitens sollen die Zugangsschranken zum Gruppenverfahren gegenüber dem KapMuG abgesenkt werden, um eine stärkere Rechtsdurchsetzungswirkung zu erreichen. Drittens soll ein angemessener Rahmen geschaffen werden, in dem die Zivilgerichte bei massenhaften Schadensfällen zu einer angemessenen Konfliktlösung beitragen können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 22.09.17
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