Fipronilrückstände in Lebensmitteln
Fipronil belastete Produkte: Es liege sehr wahrscheinlich ein strafrechtlich relevantes Handeln vor
Weiter heißt es, dass in der Vergangenheit tierische Lebensmittel bei Untersuchungen auf Fipronilrückstände unauffällig gewesen seien
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor dem 2. Juni 2017 mit Fipronil belastete Produkte in den Handel gekommen sind. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/13550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13372) zu im Juni diesen Jahres nachgewiesenen Rückständen des Schädlingsbekämpfungsmittels Fipronil in Eiern von Legehennen hervor.
Weiter heißt es, dass in der Vergangenheit tierische Lebensmittel bei Untersuchungen auf Fipronilrückstände unauffällig gewesen seien. Seit dem Jahr 2010 habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Länderbehörden 280.893 Untersuchungsergebnisse auf Rückstände von Fipronil übermittelt bekommen. Davon seien 4.869 auf Lebensmittel tierischen Ursprungs entfallen, darunter 171 Ergebnisse von Eiern und Eiprodukten.
In keinem der tierischen Lebensmittel seien Fipronilrückstände festgestellt worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen hätten die deutschen Landwirte die Beimischung mit Fipronil nicht erkennen können, weil das Mittel nicht auf den entsprechenden Produkten deklariert wurde. Die Anwendung von Fipronil sei bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht zulässig. Es liege daher sehr wahrscheinlich ein strafrechtlich relevantes Handeln vor. Die Staatsanwaltschaft würde inzwischen auch in Deutschland dazu ermitteln. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 12.10.17
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