Reform des Berufskrankheitenrechts


Anerkennung neuer Berufskrankheiten transparenter gestalten und beschleunigen
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt



Das Bundeskabinett soll sich noch in diesem Jahr mit einer Vorlage zur Reform des Berufskrankheitenrechts befassen. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (19/13840) auf eine Kleine Anfrage (19/13457) der Fraktion Die Linke an. Veränderungen in der Arbeitswelt mit verbesserten Möglichkeiten der Prävention erforderten eine systemgerechte Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts, schreibt die Regierung. Ziel sei es, die Anerkennung von Berufskrankheiten im Einzelfall zu erleichtern, die Verschlimmerung von Berufskrankheiten durch den Ausbau von zielgenauen Instrumenten für Präventionsmaßnahmen zu verhindern und die Anerkennung neuer Berufskrankheiten transparenter zu gestalten und zu beschleunigen.

Deswegen solle das Berufskrankheitenrecht durch Wegfall des Unterlassungszwangs und Stärkung der Individualprävention, durch rechtliche Verankerung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten und von Beweiserleichterungen sowie durch gesetzliche Regelungen zur rückwirkenden Anerkennung von Bestandsfällen und erhöhter Transparenz der Berufskrankheitenforschung weiterentwickelt werden, kündigt die Regierung an.

Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt, das geht nach Ansicht der Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6044 hervor.

Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer werden demnach nicht entschädigt, obwohl sie schwer erkrankt sind. Die niedrige Anerkennungsquote geht aus Sicht der Fragesteller insbesondere auf Defizite im bestehenden Berufskrankheitenrecht zurück. Aus Sicht der Fragesteller sind die derzeitigen Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten zu hoch und müssen zugunsten der Betroffenen abgesenkt werden. Als LINKE sprechen wir uns deshalb bereits seit Jahren für eine Reform des Berufskrankheitenrechts aus.

In ihrem Koalitionsvertrag von 2017 haben CDU, CSU und SPD angekündigt, "das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln" zu wollen. Bislang wurde hierzu von der Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Deshalb soll die Bundesregierung befragt werden, wie es um eine Reform des Berufskrankheitenrechts in Deutschland steht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 27.11.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen