Commerzbank darf Wettbewerber nicht unterbieten


Bisher hat die Bundesregierung 18,2 Milliarden Euro für die Commerzbank als stille Einlagen oder für Aktien gegeben oder will dies noch tun - Die angestrebte Beteiligung beträgt 25 Prozent plus eine Aktie
Die Deutsche Bundesregierung geht auch davon aus, dass die für die Rekapitalisierung der Bank zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel vollständig zurückgezahlt werden


(18.05.09) - Die Bundesregierung stuft die Commerzbank als "grundsätzlich gesunde Bank" ein. Dies machte die deutsche Bundesregierung in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch deutlich. Die FDP-Fraktion hatte wissen wollen, warum die EU-Kommission zu einer anderen Einstufung gekommen sei.

Nach Angaben der Regierung bedeutet die EU-Einstufung als "nicht grundsätzlich gesunde Bank" nicht, dass ein Institut vor der Pleite stehe, sondern strukturelle Umbauten erforderlich seien. Die Frage einer kompletten Schließung stelle sich überhaupt nicht, versicherte die Regierung. Sie geht auch davon aus, dass die für die Rekapitalisierung der Bank zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel vollständig zurückgezahlt werden. Eine Einflussnahme auf das Tagesgeschäft der Commerzbank strebt die Bundesregierung nicht an.

Bisher hat die Bundesregierung 18,2 Milliarden Euro für die Commerzbank als stille Einlagen oder für Aktien gegeben oder will dies noch tun. Die angestrebte Beteiligung beträgt 25 Prozent plus eine Aktie. Der Börsenwert der Bank habe zunächst bei 3 Milliarden Euro gelegen und liege jetzt bei 6,5 Milliarden. Diese Diskrepanz ist aus Sicht der Regierung schon "erstaunlich".

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte in diesem Zusammenhang, warum die Regierung mit so viel Kapital eingestiegen sei, wenn die Bank nur noch so wenig wert gewesen sei.

Die Linksfraktion vertrat die Ansicht, es wäre besser gewesen das Institut gleich ganz zu übernehmen.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion garantiert die Beteiligung von 25 Prozent plus eine Aktie, dass gegen den Bund keine strategisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden können. Die Dauer des Beihilfeverfahrens der EU-Kommission kritisierte die SPD-Fraktion als "lange Hängepartie".

Nach Angaben der Regierung sieht die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die staatlichen Rekapitalisierungsmaßnahmen bei der Commerzbank vor, dass die Bank in den nächsten Jahren keine anderen Finanzinstitute oder potenzielle Konkurrenten übernehmen darf. Die Bank dürfe außerdem in Geschäftfeldern, wo sie einen Marktanteil von mehr als 5 Prozent hat, keine günstigeren Konditionen anbieten als ihre drei wichtigsten Wettbewerber.

Auf die Frage der FDP-Fraktion, wer diese Bestimmungen kontrollieren werde, erklärte die Bundesregierung, das sei Sache der Bankenaufsicht.

Die CDU/CSU kritisierte eine öffentliche Mitteilung der Commerzbank, aus der hervorgeht, dass das Institut auf die beiden stillen Einlagen des "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (SoFFin) in Höhe von jeweils 8,2 Milliarden Euro 2009 und 2010 keine Zinsen zahlen wolle. Das Institut hatte weiter mitgeteilt, dass es 2012 mit der Rückzahlung der staatlichen Mittel beginnen werde. Nach Angaben der Regierung soll die Rückzahlung 2019 abgeschlossen sein. (Deutsche Bundesregierung)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen