Grenzwerte für die Verwendung von PAK


Ab Dezember 2015 soll es verbindliche Grenzwerte für PAK in Produkten geben, die in Kontakt mit der Haut oder in den Mund kommen
Ganz vermeiden können Verbraucher einen Kontakt mit PAK nicht

(27.02.14) - Als Umweltchemikalien sind sie allgegenwärtig. Wir nehmen sie über Nahrung und Atemluft auf. Auch in vielen Kunststoffprodukten kommen sogenannte Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – vor. Die EU wird ihre Verwendung nun einschränken. Ab Dezember 2015 soll es verbindliche Grenzwerte für PAK in Produkten geben, die in Kontakt mit der Haut oder in den Mund kommen. Produkte, die den jeweils vorgeschriebenen Wert überschreiten, dürfen dann nicht mehr vertrieben werden. Die jetzt festgelegten Werte werden in vier Jahren erneut überprüft.

Die Regelung geht auf einen Vorschlag verschiedener deutscher Behörden zurück, den die EU-Kommission nun umsetzt.

Allgegenwärtige organische Verbindungen
Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind organische Verbindungen. Sie entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen aus Kohle, Kraftstoffen, Tabak und auch beim Grillen. PAK-haltige Weichmacher fließen zudem in die Herstellung von Gummi- und Kunststoffartikeln. Damit gelangen sie in Gegenstände, mit denen wir täglich umgehen: Sport- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kleidung und Modeschmuck. Mitunter sind sie dadurch auch in Spielzeugen für Kleinkinder nachweisbar.

Kontakt vermeidbar?
Ganz vermeiden können Verbraucher einen Kontakt mit PAK nicht. Es gibt aber ein paar Grundsätze, die jeder befolgen kann: Bei Gummigriffen, Reifen oder Plastikspielzeug ist ein Kontakt mit Haut oder Mund möglichst zu vermeiden.

In Sachen Ernährung kann jeder darauf achten, wenig geräucherte oder verrußte Nahrungsmittel zu sich zu nehmen. Beim Grillen sollte grundsätzlich das Grillgut nicht schwarz werden; gegebenenfalls Schwarzes wegschneiden. Vorsicht ist auch bei Tabakrauch und Abgasen geboten, da sie ebenfalls PAK-Quellen sind.

Bundesinstitut schlägt Grenzwerte vor
Das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, hatte mehrfach untersucht, wie schädlich PAK für den Menschen sind. Als Ergebnis steht fest, dass einige von ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit das Erbgut verändern oder Krebs erregen können. Es ist allerdings nicht möglich, für PAK eine unbedenkliche Dosis hinsichtlich ihrer krebserregenden Wirkung auszumachen. Deshalb muss das Ziel lauten, die Belastung auf das niedrigst mögliche Niveau zu reduzieren.

Das Institut hat daher Grenzwerte für die Verwendung von PAK empfohlen. Grundsätzlich sollen bei Verbraucherprodukten die PAK-Werte eine Zahl von einem mg/kg je einzelner PAK-Verbindung nicht überschreiten. Für Spielzeug und andere Artikel für Kleinkinder empfiehlt das BfR einen Grenzwert von 0,5 mg/kg.

Eine gute Nachricht ist: Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen, die mit der Haut in Berührung kommen, technisch kein Problem. So etwa beim Werkzeuggriff.

REACH-Compliance
Unter dem Titel "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (REACH) ist europaweit die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien geregelt. Sie verpflichtet Hersteller und Verwender von Chemikalien dazu, sicherzustellen, dass ihre Produkte unschädlich für Mensch und Umwelt sind. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen