Überwachungsprogramme Prism und Tempora


Deutsche Regierung rechnet mit weiteren Antworten auf Fragen zu Prism
Abschließende Antworten auf die Fragebögen des Bundesinnenministeriums stehen "seitens Großbritanniens und den USA noch aus"


(14.10.13) - Die Deutsche Bundesregierung rechnet mit weiteren Informationen der USA im Zusammenhang mit der sogenannten Ausspähaffäre. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14302) hervor. Wie die Regierung darin erläutert, hat sich das Bundesinnenministerium am 11. Juni an die US-Botschaft und am 24. Juni an die britische Botschaft mit jeweils einem Fragebogen gewandt, um die näheren Umstände zu den Medienveröffentlichungen rund um die Überwachungsprogramme Prism und Tempora zu erfragen.

Auch habe Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sich mit Schreiben vom 12. Juni an den United States Attorney General Eric Holder gewandt und darum gebeten, die Rechtsgrundlage für Prism und seine Anwendung zu erläutern. Mit Schreiben vom 24. Juni habe sie den britischen Justizminister Christopher Grayling und die britische Innenministerin Theresa May gebeten, die Rechtsgrundlage für Tempora und dessen Anwendungspraxis zu erläutern.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, stehen abschließende Antworten auf die Fragebögen des Bundesinnenministeriums "seitens Großbritanniens und den USA noch aus". Allerdings seien im Rahmen der Entsendung von Expertendelegationen und der Reise von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am 12. Juli nach Washington bereits "wichtige Auskünfte zu den von Deutschland aufgeworfenen Fragen gegeben" worden. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben "davon aus, dass sie mit dem Fortschreiten des von den USA eingeleiteten Deklassifizierungsprozesses weitere Antworten auf die gestellten Fragen erhalten wird".

Auf das Schreiben der Bundesjustizministerin hat ihr britischer Amtskollege den Angaben zufolge mit Schreiben vom 2. Juli geantwortet. Darin erläutere er die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste Großbritanniens und für deren Kontrolle. Eine Antwort des United States Attorney General steht der Vorlage zufolge noch aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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