Compliance beim Urheberrecht


Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes passiert Bundesrat
Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

(15.10.13) - Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßt, dass das für Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wichtige, von der Bundesregierung beschlossene "Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes" den Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl passiert hat.

Bernd Neumann betonte: "Ich bin froh, dass wir dieses wichtige Vorhaben meiner kulturpolitischen Agenda in dieser Legislaturperiode erfolgreich umsetzen konnten. Das Gesetz ist ein Meilenstein bei der Erleichterung des Zugangs zu unserem kulturellen Erbe. Mit dieser Regelung schaffen wir eine solide Rechtsgrundlage für die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Nutzung verwaister und vergriffener Werke. Die Einrichtungen können urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch dann digitalisieren und über das Internet zugänglich machen, wenn deren Urheber nicht mehr ermittelbar sind. Damit erfüllen wir ein zentrales Anliegen der Bibliotheken, Museen und Archive, die schon lange darauf gewartet haben, kulturelle Schätze zu heben, die bisher in den Magazinen schlummern."

Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke und schafft zugleich gesetzliche Voraussetzungen für den Umgang mit vergriffenen Werken. Das Gesetz ist am 10. April 2013 von der Bundesregierung beschlossen und am 27. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Hintergrund des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist unter anderem das Bestreben, den Ausbau digitaler Online-Bibliotheken weiter voranzutreiben und damit die kulturelle Teilhabe auch für diejenigen zu verbessern, denen der Weg in die Kultureinrichtungen nicht immer möglich ist. Dies betrifft neben der europäischen digitalen Bibliothek Europeana insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek, deren zentrale Infrastruktur auch mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgebaut wird. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen