Verschärfung der ungarischen Mediengesetze
Weiter Zweifel am ungarischen Mediengesetz: Mit der Mediengesetzgebung von 2010 wurde in Ungarn eine neue nationale Kontrollbehörde geschaffen, die hohe Geldstrafen gegen Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf
Ungarisches Mediengesetz wird als erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit gewertet
(14.12.11) - Seit der Verschärfung der ungarischen Mediengesetze im Jahr 2010 wurden bislang 414 Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen, weitere 400 der zuvor insgesamt 3.000 Stellen sollen noch abgebaut werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7468). Sie bezieht sich dabei auf Angaben der ungarischen Stiftung Mediendienst und Vermögensverwaltung (MTVA), in der die öffentlich-rechtlichen Medien seit 2011 zusammengefasst wurden. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass seit 2010 in sechs Fällen Bußgelder wegen exzessiver Gewalt- und Sexualitätsdarstellungen verhängt worden sind.
Mit der Mediengesetzgebung von 2010 wurde in Ungarn eine neue nationale Kontrollbehörde geschaffen, die hohe Geldstrafen gegen Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf, falls diese Inhalte verbreiten, die dem "öffentlichen Interesse", der "allgemeinen Moral" und der "nationalen Sicherheit" zuwiderlaufen. Dies hatte innerhalb der Europäischen Union zum Teil massive Kritik hervorgerufen, da das Gesetz als erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit gewertet wurde und wird.
Auch die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, sie halte an ihrer Kritik der ungarischen Mediengesetze fest. Denn die zwischen der EU-Kommission und der ungarischen Regierung vereinbarten Änderungen am Mediengesetz seien lediglich technische Änderungen gewesen, so die Begründung der Bundesregierung. Insbesondere zweifelt sie an der Konzeption des Medienrates, der Pflicht zur Offenlegung von Quellen sowie den inhaltlichen Vorgaben durch "zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe", verbunden mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten, schreibt die Regierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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