Personen ohne medizinische Ausbildung
Risiken bei kosmetischer Laserbehandlung
Bei der Entfernung von Tattoos würden Laser der höchsten Risikoklasse eingesetzt
Bei der Behandlung pigmentierter Hautveränderungen mit Laser- oder IPL-Geräten (Intense Pulse Light) sind medizinische Fachkenntnisse erforderlich, aber aktuell nicht vorgeschrieben. Das geht aus einer Antwort (18/10537) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10304) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach geltender Rechtslage könnten auch Personen ohne medizinische Ausbildung Muttermale und Pigmentstörungen behandeln sowie Tattoos entfernen, schreibt die Bundesregierung.
Komplikationen bei der Nutzung von Laser- oder IPL-Geräten durch Laien würden nicht systematisch erfasst. Inwiefern vor der Behandlung durch Laien eine ärztliche Beratung oder Begutachtung stattfinde, sei der Bundesregierung nicht bekannt.
Bei der Entfernung von Tattoos würden Laser der höchsten Risikoklasse eingesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. Bei nicht fachgerechter Anwendung der Geräte bestünden Risiken für Haut und Augen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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