Biodiesel: Steuerliche Überförderung


Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizkraftstoffe: Kraftstoffe aus Pflanzenöl werden steuerlich zu stark gefördert
Die Bundesregierung will aber die Steuersätze noch nicht verändern, sondern die weitere Preisentwicklung abwarten


(04.10.10) - Bei aus Pflanzenöl gewonnenen Kraftstoffen liegt eine steuerliche Überförderung vor. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizkraftstoffe (17/2861) mit. Danach betrug die Überkompensation durch geringere Steuerbelastung beim Einsatz von Pflanzenöl als Reinkraftstoff im ersten Halbjahr 2010 10,22 Cent pro Liter.

Nach Angaben der Bundesregierung betrugen die Kosten für den Pflanzenöleinsatz ohne Umsatzsteuer 87,15 Cent pro Liter, während es bei fossilem Diesel 97,37 Cent waren. Grund seien die unterschiedlichen Mineralölsteuersätze, die bei Pflanzenöl 18,46 Cent pro Liter betragen und bei fossilem Diesel 47,04 Cent. Dagegen liege beim Einsatz von Biodiesel als Kraftstoff keine Überförderung vor.

Die Bundesregierung will die Steuersätze noch nicht verändern, sondern die weitere Preisentwicklung abwarten. Erst wenn die Überförderung auch im weiteren Verlauf des Jahres anhalte, “sind Anpassungen bei der Besteuerung von Pflanzenölkraftstoff erforderlich" heißt es in der Unterrichtung.

Zur Nutzung von Biokraftstoffen insgesamt stellt die Bundesregierung fest, nachwachsende Rohstoffe könnten "jenseits der Treibhausgasminderung sowohl positive als auch negative Umweltauswirkungen entfalten".

So könne eine massiv verstärkte Nutzung der Bioenergie ohne geeignete Nachhaltigkeitsregelung zu verengten Fruchtfolgen bis hin zu Monokulturen, zur Verminderung der Biodiversität oder zu erhöhtem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln führen. Im Forstbereich bestehe die Gefahr der "Übernutzung bei hohem Nutzungsdruck".

Die Bundesregierung weist außerdem darauf hin, dass ein Teil des Bedarfs an Biokraftstoffen aus importierter Biomasse und importierten Biokraftstoffen gedeckt wird. Hierfür kämen besonders tropische Regionen infrage.

"Es besteht die Gefahr, dass Ausweitungen der landwirtschaftlichen Produktion auch zu Lasten der letzten verbliebenen Regenwälder gehen können", heißt es in der Unterrichtung. In der deutschen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sei allerdings festgelegt, dass Biokraftstoffe nur noch dann steuerlich begünstigt werden, "wenn sie nachweislich nachhaltig hergestellt worden sind". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen