Rechtsrahmen für Auskunfteien reicht
Die Grünen: Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen
Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen
Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa, die unter anderem für die Konditionen von Krediten und die Vergabe von Mietwohnungen bedeutsam sind. Dies geht aus ihrer Antwort (18/13400) auf eine Anfrage (18/13275) der Grünen hervor. Diese hatten auf die wachsende Bedeutung von Auskunfteien wegen des zunehmenden Internethandels hingewiesen und beklagt, dass die Scoring-Verfahren, die ihren Auskünften zugrunde liegen, intransparent seien.
Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen", schrieb die Fraktion und fragte die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen und ihrem Umgang mit diesen Problemen. Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen.
In ihrer Antwort verwies die Regierung auf die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die zusammen mit der daran angepassten Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/11325) am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.
Beide sähen unter anderem umfangreiche Auskunfts- und Löschrechte für Verbraucher bei Auskunfteien sowie wirksame Eingriffsbefugnisse für die Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Für die EU-Verordnung sei zudem eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen, der die Bundesregierung nicht vorgreifen wolle. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 22.09.17
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